wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.2009
BVerwG 3 C 18.08 -

Bundesverwaltungsgericht: Natürlichem Mineralwasser darf keine Sole beigemischt werden

Bei Mischwasser muss jedes Ausgangswasser Mineralwasserqualität haben

Ein natürliches Mineralwasser darf zwar aus mehreren Quellen gewonnen werden, darf aber nur eine Mischung aus natürlichen Mineralwässern sein. Ein Wasser mit einer Gesamtmineralisation von über 14 g pro Liter ist kein Mineralwasser, sondern Sole. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Klägerin hat die Mineralwasseranerkennung für ein Mischwasser begehrt, das aus zwei Brunnen gewonnen wird, wobei ein Brunnen hoch mineralisiertes Tiefenwasser liefert (Salzgehalt 25g/l). Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte zuvor angenommen, die Eigenschaft als Mineralwasser erfordere nur einen bestimmten Mindestgehalt an Salzen, nicht aber die Einhaltung einer Höchstgrenze, und hat den Beklagten zu einer Anerkennung des Mischwassers als Mineralwasser verpflichtet.

Sole ist kein Mineralwasser

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die Mineral- und Tafelwasserverordnung die Ursprünglichkeit und Natürlichkeit eines Mineralwassers sicherstelle. Die Verordnung erlaube die Mischung von Wasser aus verschiedenen Quellen, verbiete aber bei einem natürlichen Mineralwasser die Beimischung von anderen Stoffen. Bei einem Mischwasser müsse deshalb jedes Ausgangswasser Mineralwasserqualität haben. Daran fehle es hier; Sole sei kein Mineralwasser. Zwar sehe die Mineral- und Tafelwasserverordnung Grenzwerte nur für bestimmte Schadstoffe vor, nicht aber für den Mineraliengehalt eines Wassers. Gleichwohl müsse auch ein Mineralwasser genießbar sein. Es sei neben dem Quell- und Tafelwasser eine Kategorie des abgefüllten Trinkwassers. Ein Wasser mit einem Salzgehalt von 25g/l sei als Trinkwasser ungenießbar. Die Beimischung einer solchen Salzlösung sei nur bei einem Tafelwasser zulässig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/09 des BVerwG vom 25.06.2009

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mineralwasser | Reinheitsgebot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8057 Dokument-Nr. 8057

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8057

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?