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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 31.07.2009
- 239 Cs 3523 Js 38322/09-151/09 -
Kioskbesitzer für Verkauf von Wodka an 13- bzw. 15jährige Jugendliche verurteilt
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Das Amtsgericht Hannover hat einen 46jährigen Kioskbetreiber aus Langenhagen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
Dem Angeklagten war in einem Strafbefehl zur Last gelegt worden, im Januar 2009 in seinem Kiosk eine 0,7l-Flasche Wodka an zwei 13 bzw. 15 Jahre alte Jugendliche verkauft zu haben. Der 13jährige habe die Wodka-Flasche zur Hälfte geleert, woraufhin ihm übel geworden sei und er sich mehrfach habe übergeben müssen. Dies habe der Angeklagte voraussehen können und müssen. Gegen diesen Strafbefehl ließ der Kioskbesitzer durch seinen Verteidiger Einspruch einlegen. Zur Hauptverhandlung erschienen weder der Angeklagte noch sein Verteidiger. Daraufhin wurde der Einspruch verworfen (Verwerfungsurteil vom 31.07.2009).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2009
Quelle: ra-online, AG Hannover
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Dokument-Nr. 8299
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