wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2010
12 O 173/09 -

LG Düsseldorf: Reisevermittler müssen den vollen Flugpreis nennen

Verstoß gegen die EU-Verordnung führt zu irreführender Werbung

Nicht nur Fluggesellschaften sondern auch Reisevermittler müssen immer den Endpreis der angebotenen Flüge angeben und dürfen auf Buchungsgebühren nicht erst in einem späteren Buchungsschritt hinweisen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Reisevermittler auf seiner Internetseite zunächst nur den Ticketpreis ohne die obligatorische Buchungsgebühr angegeben. Erst im vierten Buchungsschritt, nach Angabe der persönlichen Daten, erfuhren die Kunden den wirklichen Preis. Dieser enthielt eine Buchungsgebühr von 18,33 Euro pro Person und Strecke.

EU-Verordnung sieht Angabe des vollständigen Endpreises vor

Die EU-Verordnung schreibt jedoch vor, dass für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft stets der Endpreis einschließlich der zwingend anfallenden Steuern, Gebühren und sonstiger Zusatzkosten zu nennen ist. Das Landgericht Düsseldorf sah in dem Vorgehen des Reisevermittlers eine irreführende Werbung und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung.

Kunden muss effektiver Preisvergleich ermöglicht werden

Eine bloße Sternchen-Fußnote, die darauf hinweist, dass zusätzliche Kosten anfallen und erst während des Buchungsvorgangs offenlegt, dass der Flug teurer wird als zunächst angegeben, reiche nicht aus, urteilten die Richter. Dem Kunden müsse ein effektiver Preisvergleich ermöglicht werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2010
Quelle: ra-online (kg)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Flugpreis | Flugticket | Flugschein | Gebühren | irreführende Werbung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 620
MMR 2010, 620

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9746 Dokument-Nr. 9746

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9746

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?