Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 07.07.2010
- 5 K 47/10.TR -
VG Trier: Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen
Bei Freizeitanlagen mit Abenteuerspielplatz-Charakter müssen geltende Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie für Wohngebiete eingehalten werden
Anwohner müssen herkömmliche Kinderspielplätze grundsätzlich in allen Baugebieten hinnehmen. Bei einer Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteuerspielplatz nahe kommt, können sich Nachbarn jedoch mitunter wehren, da hier die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden müssen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind die Nachbarn der mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten ausgestatteten Freizeitanlage Schleifmühle in Bitburg. Sie hatten im Vorfeld des Prozesses ein Lärmgutachten eingeholt, das die erhebliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte festgestellt hatte. Die Spielanlage wurde jedoch von der Verwaltung des Eifelkreises genehmigt.
Gutachten lässt auf erhebliches Überschreiten der vorgeschriebenen zulässigen Lärmwerte schließen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben den
Einhaltung der Lärmgrenzwerte müssen sichergestellt werden
Es sei nun Aufgabe der Stadt Bitburg als Bauherrin der Anlage, eine eingeschränkte Nutzung bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen, die die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstelle oder in sonstiger Weise rechtmäßige Zustände herbeizuführen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier
- Lärm von Kinderspielplatz berechtigt nicht zur Mietminderung
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2009
[Aktenzeichen: 33 C 2368/08 - 50]) - Nachbar muss Bau eines Kinderspielplatzes hinnehmen
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.01.2008
[Aktenzeichen: 5 K 505/07.TR]) - Nachbarn müssen Lärm einer Spiel- und Sportfläche hinnehmen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 06.07.2007
[Aktenzeichen: 5 L 477/07.NW])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9959
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9959
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.