alle Urteile, veröffentlicht am 03.05.2006
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2006
- 8 C 10315/05.OVG -
Kein Anspruch eines Mieters auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder Einbau von Schallschutzfenstern
Letzte Lärmschutzentscheidung zum Flughafen Hahn
Ein im Einwirkungsbereich des Flughafens Hahn wohnender Mieter kann mit seiner Klage weder die Verlängerung der Start- und Landebahn verhindern noch gegen den damit verbundenen Fluglärm zusätzliche Lärmschutzauflagen für den Tag durchsetzen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Damit fand das letzte Klageverfahren eines lärmbetroffenen Nachbarn seinen Abschluss. Die Lärmschutzklage eines lärmbetroffenen Grundstückseigentümers hatte sich kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erledigt, in dem sich die Betreiberin des Flughafens, die Flughafen Frankfurt-Hahn-GmbH, zur Erstattung der Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen verpflichtete.Der 74jährige Kläger der nunmehr entschiedenen Lärmschutzklage ist im Jahr 2000 in die Gemeinde Morbach-Hinzerath gezogen. Er hat sich nach einem Schlaganfall langfristig in das dort unterhaltene Wohnprojekt „Kreativ im Alter”... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.10.2003
- 2-1 S 131/03 -
Bahn muss bei Verspätung Kosten für verpassten Flug nicht übernehmen
Haftungsausschluss der Bahn aufgrund § 17 Eisenbahn-Verkehrsordnung aus dem Jahr 1938
Die Deutsche Bahn AG muss bei einer Zugverspätung nicht die Kosten für einen verpassten Flug übernehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im Fall wollte ein Reisender aus Bonn mit einem Flug um 10.11 Uhr ab Frankfurt nach Mexiko fliegen. Er suchte sich eine Zugverbindung heraus, mit der er planmäßig um 8.55 Uhr am Flughafen hätte ankommen sollen. Infolge einer Zugumleitung trat eine Verspätung von über zwei Stunden auf. So konnte er erst am nächsten Tag einen Ersatzflug von München nach Mexiko nehmen. Der Reisende machte... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2006
- 7 AZR 500/04 -
Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern sind unwirksam
§ 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG nicht anwendbar
Laut Gesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrags in der Regel nur zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Eine Ausnahme hiervon ist die Regelung, die die rot-grüne Regierung im Dezember 2002 erließ (Hartz-I-Reform). Das Alter von dem an befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund befristet werden können, wurde von 58 auf 52 Jahre herabgesetzt. Diese Neuerung hat der Europäische Gerichtshof allerdings als unzulässige Diskriminierung eingestuft. Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen und diese Regelung nun gekippt.
So ist unter anderem der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat, ohne sachlichen Grund zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber kein enger sachlicher Zusammenhang besteht (§ 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 TzBfG).... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.04.2006
- L 1KR 124/05 -
Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig
Zeitungszusteller sind keine freien oder selbständigen Mitarbeiter
Findet eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb statt und ist der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Arbeit weisungsgebunden, so liegt keine selbständige, sondern eine abhängige Beschäftigung vor. Dies gilt in der Regel für Zeitungszusteller, die daher als Arbeitnehmer anzusehen und für die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im aktuellen Fall stritt die Betreiberin einer Werbeagentur, die Zeitungszusteller beschäftigte, mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Werbeagentur betrachtete die Zeitungszusteller als freie und selbständig tätige Mitarbeiter, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die Rentenversicherung forderte dagegen eine Nachzahlung von mehr als 15.000 DM an Sozialversicherungsbeiträgen.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 03.05.2006
- 33 O 604/05 -
Das Kloster Andechs ist wieder Herr seines Namens
Das Landgericht München hat entschieden, dass der klagenden Abtei St. Bonifaz, zu der auch das Kloster Andechs gehört, die Rechte an der Marke "DER ANDECHSER" und an der Unternehmenskennzeichnung "Kloster Andechs Gastronomie AG" alleine zustehen. Die Beklagte, die bis vor kurzem unter dieser Bezeichnung firmierte und im Franchise-System Restaurants unter dem Namen "DER ANDECHSER" betreiben ließ, wurde zur Unterlassung und Leistung von Schadensersatz verurteilt. Gleichzeitig muss sie die Löschung der umstrittenen Marke und der Internet-Domains www.der-andechser.de und www.derandechser.de dulden.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf eine akribische Aufarbeitung der Vorgänge, die zu der Gestattung der Namensnutzung durch die erste "Kloster Andechs Gastronomie AG" führte. Diese später in Insolvenz geratene Gesellschaft hatte auch die Marke "DER ANDECHSER" angemeldet. Das Kloster war an ihr paritätisch beteiligt. Die andere Hälfte der Anteile wurde von einem Ulmer Kaufmann... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2006
- 4 AZR 795/05 -
Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages nicht wirksam
Der Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar. Zulässig ist die Teilkündigung des Tarifvertrages, wenn sie darin ausdrücklich zugelassen ist. Ob ihre Zulässigkeit ohne eine solche Bestimmung aus dem Regelungszusammenhang des Tarifvertrages begründbar ist, hatte das Bundesarbeitsgericht im vorliegenden Fall angesichts des klaren Wortlauts der Kündigungsregelung des streitbefangenen Tarifvertrages nicht zu entscheiden.
Die keinem Arbeitgeberverband angehörende Beklagte schloss am 21. März 1997 mit der IG Medien einen Firmentarifvertrag. Nach dessen § 1 finden durch Verweisung insgesamt 16 verschiedene Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung im Betrieb Anwendung, davon zwölf Tarifverträge für Arbeitnehmer der Druckindustrie und vier Tarifverträge für Angestellte in Zeitungsverlagen. §§ 2... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.12.2005
- 324 O 721/05 -
Betreiber eines Internetforums haftet für rechtswidrige Inhalte
LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Heise-Verlag
Der Betreiber eines Internetforums muss Vorkehrungen dafür treffen, dass in seinem Forum keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden. Das hat das Landgericht Hamburg in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im Fall ging es um das Forum des bekannten Nachrichtendienstes heise.de, der schwerpunktmäßig Nachrichten aus dem IT-Bereich veröffentlicht. Zu den einzelnen Nachrichten können die Internetnutzer in eigenen Beiträgen (so genannte "Postings") ihre Meinung äußern.In einem ihrer Beiträge befasste sich heise.de mit dem Programm "k.exe". Dieses enthält, obwohl es Interessenten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2006
- 4 AZR 189/05 -
Zum Abfindungsausschluss bei Kündigungsschutzklagen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden.
Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. „Turboprämie“) dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ihrem Sinn und Zweck den Abfindungsanspruch nur... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 03.05.2006
- 9 O 8051/06 -
MTV darf "Popetown" zeigen
Gericht gibt Untersagungsantrag betreffend "Popetown" nicht statt
Die für Pressestreitigkeiten zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I hat den Antrag, die Ausstrahlung der umstrittenen Cartoon-Serie "Popetown" zu untersagen, abgelehnt. Versuche, mit den Parteien eine einvernehmlichen Lösung des Streits zu erarbeiten, waren zuvor gescheitert.
Das Erzbistum München und Freising hatte seinen Untersagungsantrag mit dem strafrechtlichen Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 StGB begründet (Wortlaut siehe unten).Die Kammer gelangte nach kritischer Ansicht der ersten Folge der Serie zu einer vergleichbaren Einschätzung wie offenbar der Sprecher... Lesen Sie mehr