alle Urteile, veröffentlicht am 19.02.2009
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.02.2009
- 10 L 1759/08 -
In NRW sind voranging die Gemeinden für die Errichtung von Gesamtschulen verpflichtet - nicht die Kreise
Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht zur Errichtung einer Gesamtschule verpflichtet
Der Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht verpflichtet, eine Gesamtschule zu errichten oder zumindest eine Bedürfnisprüfung für Teile des Kreisgebiets durchzuführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag mehrerer Eltern von Grundschülern aus Siegburg ab.
Nachdem die Errichtung einer städtischen Gesamtschule in Siegburg für das laufende Schuljahr 2008/2009 an zu geringen Anmeldezahlen gescheitert war, forderten mehrere Eltern den Rhein-Sieg-Kreis auf, nunmehr eine eigene, mehrere kreisangehörige Kommunen umfassende Bedürfnisprüfung (Elternbefragung) durchzuführen. Nach Auffassung der im Förderverein Gesamtschule Region Siegburg organisierten Eltern besteht im rechtsrheinischen Kreisgebiet Bedarf für eine weitere Gesamtschule, weil an den Gesamtschulen in Hennef und Troisdorf und auch an der Gesamtschule in Bonn-Beuel jährlich mehrere hundert Kinder abgewiesen würden. Nachdem der Kreis die Durchführung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009
- B 4 AS 30/08 R -
BSG: Hartz IV-Empfänger müssen in teuren Städten nicht mit kleinerer Wohnung Vorlieb nehmen
BSG zu den Voraussetzungen der Mietkostensenkung in Ballungsräumen - Richter fordern vom Gesetzgeber bundeinheitliche Maßstäbe
Hartz-IV-Empfängern stehen auch in teuren Ballungsräumen die gleichen Wohnflächen zu wie auf dem Land. So darf ein im Ballungsraum München wohnender Empfänger von Arbeitslosengeld II nach derzeitigem Recht nicht generell auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden als sie einem Hilfeempfänger außerhalb von Ballungsräumen sonst zustehen würde. Dies hat das Bundessozialgericht im Rahmen eines Streits über die Höhe des dem Kläger zustehenden Arbeitslosengeldes II entschieden.
Der alleinstehende Kläger bewohnt in München eine von ihm gemietete 56 qm große Zweizimmerwohnung. Die beklagte ARGE war nach sechs Monaten nur noch zur Übernahme der Kosten für eine 45 qm große Wohnung bereit. Das Bundessozialgericht hat dies beanstandet.Selbst wenn auf Grund der überdurchschnittlich hohen Immobilienpreise in München auch Alleinstehende mit gutem... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.02.2009
- BVerwG 5 C 22.08 -
Bundesverwaltungsgericht: Bezug von Sozialhilfe im Alter kann ein Einbürgerungshindernis sein
Einbürgerungsbewerber muss für sein Verhalten einstehen
Die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann ein Einbürgerungshindernis bilden. Ein Einbürgerungshindernis ist nicht nur anzunehmen, wenn der Einbürgerungsbewerber die Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen dem Grunde nach zu verantworten hat, sondern auch dann, wenn er - wie im vorliegenden Fall - einen erhöhten Leistungsbezug zu vertreten hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Sozialhilfe (hier: Grundsicherung im Alter nach SGB XII wegen zu geringer Altersrente) der Einbürgerung eines Ausländers nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG*) entgegenstehen kann.Der 1942 geborene Kläger stammt aus dem Kosovo und ist im Dezember 1991 als... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2009
- 8 AZR 176/08 -
Betriebsübergang: BAG zum Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Trotz Widerspruchs kann der Arbeitnehmer beim Betriebserwerber im Wege der Personalgestellung arbeiten
Es steht dem Arbeitnehmer frei, nach dem Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer oder dem Betriebserwerber über ein Arbeitsverhältnis auf neuer Grundlage zu verhandeln. Wenn er trotz seines Widerspruchs für den Betriebserwerber arbeitet, verhält er sich nicht widersprüchlich, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Bei einem Betriebsübergang kann ein Arbeitnehmer nach § 613 a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Übt der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht aus, muss er dieses weder begründen, noch bedarf es eines sachlichen Grundes. Zwar kann grundsätzlich auch die Ausübung des Widerspruchsrechts... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009
- B 4 AS 48/08 R -
Bundessozialgericht: Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Kabelfernsehen
Kosten sind nicht angemessen, wenn eine Fernsehgemeinschaftsantenne zum Empfang genutzt werden kann
Hatz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Kabelfernsehen, wenn sie Fernsehen über eine Gemeinschaftsantenne empfangen können. Die Gebühren für das Kabelfernsehen sind dann keine angemessenen Kosten der Unterkunft. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) werde hierdurch nicht verletzt, weil diesem durch die Sender, die über die Hausantenne empfangen werden könnten, genüge getan werde, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei den Gebühren für die Kabelnutzung zwar grundsätzlich um erstattungsfähige Nebenkosten, die als Aufwendungen für Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu erbringen sind.Die Übernahme von Nebenkosten ist davon abhängig, ob sie ihrer Art nach umlagefähig i. S. von §... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2009
- VIII ZR 210/08 -
BGH: Schönheitsreparaturklausel mit Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia ist unwirksam
Mieter wird durch die Klausel unangemessen benachteiligt
Verpflichtet eine Klausel in einem Formularmietvertrag den Mieter dazu auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel stelle "eine unangemessene Benachteiligung des Mieters" dar, "weil diese Arbeiten nicht unter den Begriff der Schönheitsreparaturen" fielen, entschieden die Richter.
Die Beklagte war Mieterin einer Wohnung des Klägers in Berlin. Der Formularmietvertrag enthielt in § 4 Abs. 2 folgende Klausel:"Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (Vergleiche § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia".§ 13 Abs. 1 Satz 1 des Mietvertrages lautet:"Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, so hat... Lesen Sie mehr