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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
- 10 S 136/21 -
Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume
Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung
Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Der Mieterin stehe ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen einer
Landgericht verneint Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Vermieter. Ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete bestehe nicht. Der Begriff "Wohn/Nutzfläche" meine nicht nur "Wohnfläche", sondern die angemietete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2022
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2022, 478/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2021
[Aktenzeichen: 3 C 72/21]
- Wohnflächenautonomie: Mietvertraglich geschuldete Wohnfläche kann von Vertragsparteien festgelegt werden
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.09.2018
[Aktenzeichen: 411 C 19356/17]) - AG Bonn zum Einbezug eines zu Wohnzwecken genutzten Hausflurs in die Wohnflächenberechnung
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 18.04.2012
[Aktenzeichen: 203 C 55/11])
Jahrgang: 2022, Seite: 1212 GE 2022, 1212 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 478 WuM 2022, 478
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Dokument-Nr. 32207
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