alle Urteile, veröffentlicht am 10.08.2010
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.11.2002
- 38 C 263/02 -
Textilreinigung ruiniert Mantel nach chemischer Reinigung
Kunde geht leer aus - Reinigung hielt sich an die Pflegeanweisungen auf dem Etikett im Mantel
Der Betreiber einer Textilreinigung darf sich grundsätzlich auf Pflegezeichen in Kleidungsstücken verlassen. Kommt es zu einer Beschädigung der gereinigten Textilien, obwohl sich die Reinigung an die Pflegeanleitung gehalten hat, so kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. Dies hat das Amtsgerichts Offenbach entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann seinen Mantel in die Reinigung gebracht. Als er das gute Stück wieder abholen wollte, stellte er fest, dass der Stoff die chemische Behandlung nicht vertragen hatte und beschädigt worden war. Erbost verlangte der Kunde Schadenersatz für den ruinierten Mantel. Der Reinigungsbetrieb wollte aber nicht zahlen und wandte ein, man habe sich genau an die Pflegezeichen in der Kleidung gehalten.Der Kunde verklagte die Textilreinigung vergebens vor dem Amtsgericht Offenbach auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab.Der Betrieb, so der Richter, müsse... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 04.08.2010
- 13 ME 85/10 -
Verwendung eines "Schaumverhüters" bei der Herstellung von Frühstücksspeck ist unzulässig
Eingebrachte Substanz kein bloßer Verarbeitungshilfsstoff, sondern Lebensmittelzusatzstoff
Bei der Herstellung von Frühstücksspeck darf kein "Schaumverhüter" in das Fleisch injiziert werden. Dies entschied das Oberwaltungsgericht Lüneburg.
Im hiesigen Fall hat ein Lebensmittelunternehmer bei der Herstellung von "Bacon" (Frühstücksspeck) für das typische "englische Frühstück" einen Stoff zum Einsatz gebracht, der während des Herstellungsvorgangs eine Schaumbildung verhindern bzw. verringern soll. Der Antragsgegner hat dies beanstandet, weil der Stoff nicht am Lebensmittel, sondern im Lebensmittel eingesetzt werde, so dass... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 02.08.2010
- 3 L 777/10.KO/ 3 L 866/10.KO/ 3 L 877/10.KO -
Jahrmarktzulassung kann nicht gerichtlich erzwungen werden, wenn die Platzkapazität erschöpft ist
Gericht lehnt Zulassung weiterer Fahrgeschäfte für Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 ab
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Eilanträge von Schaustellern, die eine Zulassung ihrer Fahrgeschäfte zum Bad Kreuznacher Jahrmarkt 2010 gerichtlich durchsetzen wollten, abgelehnt.
Die Stadt Bad Kreuznach veranstaltet vom 20. bis 24. August 2010 einen Jahrmarkt. Zulassungsanträge der Antragssteller für ihre Fahrgeschäfte lehnte sie ab. Nach erfolglosem Widerspruch haben sich die Unternehmer an das Verwaltungsgericht gewandt, um die Zulassung ihrer Fahrgeschäfte im Eilverfahren zu erzwingen.Die Eilanträge wurden von den Richtern im Wesentlichen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 17.04.1997
- 1 S 304/96 -
Mieter dürfen auch nachts duschen oder baden
Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard - zu jeder Tages- und Nachtzeit
Eine Klausel in einer Hausordnung, die Baden und Duschen nachts verbietet, ist unwirksam. Körperpflege stellt auch nachts ein sozialadäquates Verhalten dar und gehört zum normalen Mietgebrauch. Dies entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter des Öfteren nachts nach 24.00 Uhr gebadet. Die damit verbundenen Wassergeräusche störten die Nachbarn. Die Hausordnung sah vor, dass nachts nicht gebadet werden dürfe.Der Vermieter mahnte die Mieter ab und kündigte danach fristlos das Mietverhältnis. Er meinte, die Mieter hätten ständig und hartnäckig gegen mietvertragliche... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.08.2010
- 1 Ss 103/10 -
Hitlergruß zur reinen Provokation ist strafbar
Gebrauchmachen von NS-Kennzeichen soll ein für allemal aus der Öffentlichkeit verbannt werden
Auch wer mit einem Hitlergruß in der Öffentlichkeit nur Aufmerksamkeit erregen und provozieren will und dabei keine politischen Absichten verfolgt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte zusammen mit einem Freund erhebliche Mengen Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken, als eine Gruppe von Leuten an ihm vorbei gegangen ist. Um diese zu provozieren, war der Angeklagte aufgesprungen, hatte einen Arm gehoben und laut den Hitlergruß gerufen.Zunächst hat das Landgericht Aurich den Angeklagten aufgrund fehlender politischer... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.08.2010
- 1 KN 218/07 -
Nachbarn eines Vergnügungsparks nicht von unzumutbaren Lärm betroffen
Schreie von Achterbahnnutzern stellen keine ernsthafte Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft dar
Anwohner des "Heide-Park Soltau" hatten einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung von Bebauungsplänen gestellt. Dieser wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Den Antragsstellern gehören Grundstücke im Bereich der Siedlung Friedrichseck. Es ist ein reines Wohngebiet und liegt südlich des Heide-Parks. Mit den angegriffenen Änderungen hatte die Stadt Soltau sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Es sollte sichergestellt sein, dass am Nordrand der Siedlung Friedrichseck die für ein reines Wohngebiet geltenden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2010
- IV-4 RBs25/10 -
Visitenkarten-Werbung von Gebrauchtwagenaufkäufern an Autos nur nach Genehmigung erlaubt
Werbung stellt genehmigungspflichtige Sondernutzung dar - Gericht verhängt Geldbuße in Höhe von 200,- Euro
Das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz zu Gewerbezwecken stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil die Visitenkarten-Verteilung über den Gemeingebrauch hinausgeht. Der Gemeingebrauch umfasst nur verkehrliche Zwecke der Fortbewegung, Kommunikation und Kontaktaufnahme. Die Visitenkarten-Verteilung dient dagegen lediglich gewerblichen Zwecken. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob die Verteilung von Handzetteln in Form von Visitenkarten mit Werbeaufdrucken zu gewerblichen Zwecken durch Befestigung der Karten an parkende Autos auf einem öffentlichen Parkplatz als Sondernutzung angesehen werden könne.Das Amtsgericht Moers hatte dies so beurteilt und... Lesen Sie mehr