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alle Urteile, veröffentlicht am 17.12.2010

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2010
- 1 K 1577/10 -

Unterstützung von Enkelkindern kann bei Großeltern zu steuerlich abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen führen

Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen ist auf Personenzahl des gemeinsamen Haushalts aufzuteilen und können nicht bestimmten Mitgliedern eines Familienhaushalts zugewendet werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zu der Frage Stellung zu nehmen, unter welchen Umständen Unterhaltsleistungen der Großeltern für Kinder und Enkelkinder steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall lebte die Tochter der Kläger mit ihrem Ehemann und drei minderjährigen Kindern in den USA, eines der Kinder ist schwer behindert. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2006 machten die Kläger u.a. Unterhaltszahlungen an ihre Tochter und die drei Enkelkinder in Höhe von jeweils 2.695 Euro (bzw. 2.696 Euro), insgesamt 10.783 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die Tochter habe kein eigenes Einkommen gehabt, der Schwiegersohn habe rund 25.000 $ verdient.Dagegen erkannte das Finanzamt nur Unterhaltsaufwendungen in Höhe von insgesamt 6.468 Euro als außergewöhnliche Belastungen an, was es damit... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2010
- V ZR 44/10, 45/10 und 46/10 -

"Knipsgebühr": Stiftung "Preußische Schlösser und Gärten" darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen untersagen

BGH erklärt "Knipsgebühr" für Preußen-Schlösser für rechtmäßig

Für kommerziell genutzte Fotos darf die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine "Knipsgebühr" erheben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.07.2010
- 13 O 37/09 -

Unangeleinter Hund eines Hundehalters fiel anderen Hundehalter an: 2.000,- Euro Schmerzensgeld

Die unangeleinten Hunde

Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Hundehalters gegen einen anderen Hundehalter überwiegend stattgegeben stattgegeben. Der Hund des Beklagten war gegen den Kläger gerannt, so dass dieser zu Boden stürzte und Prellungen am Ellenbogen und innerhalb des Gesichtes erlitt. Die Behauptung des Beklagten, der Kläger habe den Unfall mitverursacht, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen.

Kläger und Beklagter waren zur gleichen Zeit mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund der Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu und war weder durch Zurufe noch durch Pfeifen zum Stehenbleiben zu bewegen. Dabei prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers, so dass dieser zu Fall kam und eine schmerzhafte Prellung sowie eine Gesichtsverletzung erlitt.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Ulm, Urteil vom 05.08.1986
- 6 C 968/86 - 03 -

Vermieter kann Mieter zum Winterdienst verpflichten: Mieter haftet für Sturz, wenn er seiner Räumpflicht / Streupflicht nicht nachgekommen ist

Winterdienst kann über in den Mietvertrag einbezogene Hausordnung auf Mieter übertragen werden

Ein Vermieter kann den Winterdienst auf einen Mieter übertragen. Dann ist der Mieter verantwortlich und schadensersatzpflichtig, wenn er den Gehweg nicht streut und eine Mitmieterin auf dem Weg zu den Müllcontainern infolge Glatteises zu Fall kommt und sich dabei verletzt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ulm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte eine Mieterin (Klägerin) einen anderen Mieter (Beklagter) wegen Verletzung der Streupflicht.Beide waren Mieter in einem Wohnblock in Ulm-Wiblingen. In der Hausordnung des Wohnblocks, die über die jeweiligen Mietverträge in die Vertragsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter einbezogen worden war, war eine zwischen den Mietern... Lesen Sie mehr

Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 17.12.2010
- T-336/08, T-337/08, T 346/08, T-395/08, T-13/09 -

EuG zum Markenschutz für Lindt-Goldhasen: Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem roten Band können nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden

Lindt & Sprüngli AG und Storck AG scheitern vor Gericht im Schokoladenhasen-Rechtsstreit

Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem roten Band können nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Daher hat das Gericht der Europäischen Union nunmehr die Klagen der Chocoladefabrik Lindt & Sprüngli AG sowie von der August Storck AG auf Eintragung von Gemeinschaftsmarken zurückgewiesen

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke können Gemeinschaftsmarken alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen, wie Wörter, die Form einer Ware oder ihre Aufmachung. Eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, kann jedoch grundsätzlich nicht eingetragen werden.Zwischen Februar 2004 und November 2005 meldete die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2010
- VG 3 K 11.09 -

Namensänderung bei Eintragung im Schuldnerverzeichnis nicht möglich

Vornamensänderung würde Überprüfung der Kreditwürdigkeit erheblich erschweren

Wer im Zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann eine Änderung seines Namens nicht beanspruchen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage einer Klägerin abgewiesen, die aus religiösen Gründen eine Änderung ihres Vornamens begehrt hatte.

Im hiesigen Rechtsstreit hatte sich die Klägerin mit dem Vornamen "Christel" darauf berufen, der eindeutig christlich geprägte Name widerspreche ihrer Glaubensüberzeugung als Zen-Buddhistin. Statt dieses Namens wolle sie nunmehr einen ihrem Glauben entsprechenden Vornamen führen. Das zuständige Bezirksamt hatte das Begehren abgelehnt, zugleich aber angeboten, dass die Klägerin den Wunschnamen... Lesen Sie mehr