alle Urteile, veröffentlicht am 07.10.2013
Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 15.05.1997
- 3 C 1347/96 -
Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %
20 % Mietminderung bei Auftreten von rostigem Wasser
Führt ein Mangel der Heizungsanlage dazu, dass die Räume nur 14-15°C warm werden, so rechtfertigt dies in den Wintermonaten eine Mietminderung von 70 %. Zudem kann bei Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser die Miete um 20 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihre Räume in den Wintermonaten nur 14-15 °C warm wurden. Zudem trat rostiges Wasser aus den Leitungen aus. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Denn der Mieterin habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Der Mangel an der Heizungsanlage habe gerade in den kalten Wintermonaten zu einer erheblichen Beeinträchtigung geführt. Dazu sei gekommen, dass der Mieterin auch kein Warmwasser zur Verfügung stand. Das Gericht hielt deswegen eine Mietminderung von 70 % für angemessen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2013
- 1 StR 469/12 -
Keine Strafbarkeit des "Zuparkens" einer Geschwindigkeitsmessanlage
Strafbarkeit nach § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB nur bei Einwirken auf Sachsubstanz
Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage dadurch blockiert, dass er das Gerät zuparkt, macht sich nicht strafbar. Insbesondere liegt mangels Einwirken auf das Gerät keine Strafbarkeit wegen Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Fahrer eines Kastenwagens bei einer Geschwindigkeitsmessung geblitzt. Er war darüber so verärgert, dass er seinen Kastenwagen direkt vor dem Messsensor parkte. Nachdem ihm der Messbeamte mehrmals aufforderte sein Fahrzeug umzuparken, rief dieser einen Abschleppdienst an. Der Kraftfahrer hatte damit wohl gerechnet, denn in der zwischen Zeit holte... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 02.10.2013
- 3 Ca 685/13 -
Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig
Arbeitnehmer sind durch geregelte Altersgrenzen regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert
Keinen Erfolg beim Arbeitsgericht Bonn hatte ein Rundfunkjournalist mit seiner Klage auf eine Entschädigung wegen einer behaupteten Altersdiskriminierung gegen eine ARD-Rundfunkanstalt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 66 Jahre alter Journalist war seit über 30 Jahren als freier Mitarbeiter für den Sender tätig. Gegen den Sender klagte er jetzt auf eine Entschädigung von mindestens 25.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Ende 2012 hatte der Sender dem Kläger mitgeteilt, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2012
- III ZR 226/12 -
Aufsichtspflichtverletzung: Amtshaftung für von in einer Kindertagungsstätte betreute Kinder für Beschädigungen von Eigentum Dritter
Beweislastregelung des § 832 BGB gilt auch für Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB / Aufsichtspflichtiger hat Rechenschaftspflicht über Kontrollmaßnahmen
Wird eine Aufsichtspflicht als Amtspflicht verletzt, kommen Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Betracht. In diesem Zusammenhang gilt die Beweislastregelung des § 832 BGB. Somit muss der Aufsichtspflichtige Rechenschaft über seine Kontrollmaßnahmen abgeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer seinen PKW etwa zwei Meter vor dem Außenbereich einer Kindertagesstätte. Auf dem Gelände war gerade eine Kindergruppe damit beschäftigt, unter Aufsicht einer Erzieherin Gartenarbeiten auszuführen. Während der Arbeiten entfernten sich ein paar Kinder von dieser Gruppe und warfen mehrere Kieselsteine auf den geparkten PKW. Dadurch entstanden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 15.01.2013
- 5 U 36/12 -
Sturz über Schmutzmatte: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei erkennbaren Gefahrenstellen
Vorliegen eines Reisemangels ist zu verneinen
Stürzt ein Urlauber über eine erkennbare Schmutzmatte vor dem Eingangsbereich eines Hotels und verletzt sich dabei, so hat sich in dem Unfall lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Der Reiseveranstalter muss daher nicht haften. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte während einer Pauschalreise in der Türkei eine Urlauberin gegen 22 Uhr über der 2 cm starken Fußmatte vor dem Eingangsbereich ihres Hotels. Aufgrund des Sturzes erlitt sie eine Oberschenkeltrümmerfraktur und klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €. Ihrer Meinung nach habe der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 21.04.1970
- 7 U 72/69 -
Pudel besteigt Zuchthündin: Ungewollter Begattungsakt begründet keine Tierhalterhaftung
Ungewollter Deckakt stellt keine spezifische Tiergefahr dar
Kommt es zu einem ungewollten Deckungsakt zwischen einem Pudel und einer Zuchthündin, so kommt eine Haftung des Halters des Pudels nicht in Betracht. Denn der Deckungsakt stellt keine typische Tiergefahr im Sinn der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall deckte der Pudel einer Hundehalterin ungewollt eine Münsterländer Vorstehhündin. Der Halter der Zuchthündin ließ daraufhin die Hündin mit einem schwangerschaftsverhütenden Mittel abspritzen. Etwa ein Jahr nach der Abspritzung erkrankte die Hündin an der Gebärmutter, woraufhin diese und ihre Eierstöcke entfernt werden mussten. Der Hundehalter sah die Ursache... Lesen Sie mehr
Landgericht Dortmund, Urteil vom 20.10.2011
- 2 O 101/11 -
Brandschaden aufgrund brennenden Fetts: Verlassen des Hauses während Erhitzung von Fett stellt grob fahrlässiges Verhalten dar
Versicherung darf Leistung kürzen
Wer während des Erhitzens von Fett das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Brandschaden darf die Versicherung ihre Leistung entsprechend der Schwere der Schuld kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verließ eine Hauseigentümerin ihr Wohnhaus während sie auf dem Herd Fett erhitzte, um ihre ältere Tochter von der Schule abzuholen. Es kam wie es kommen musste, das Fett fing an zu brennen und verursachte einen Brandschaden in Höhe von etwa 11.000 €. Die Gebäudeversicherung sah in dem Verhalten der Hauseigentümerin grobe Fahrlässigkeit und kürzte daher ihre... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2013
- I-9 U 101/12 -
Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtet
Stadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte
Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanzmathematischen Simulationsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrscheinlicher galt. Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.10.2012
- 158 C 13912/12 -
Amtsgericht München zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals im Internet
Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betreibt die spätere Beklagte unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 10.09.2013
- 2 Ca 428/13 -
Lohnwucher: Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € für Pizzaboten sittenwidrig
Auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung / Arbeitgeber muss bei Zahlung sittenwidriger Löhne die vom Jobcenter gezahlten Aufstockungsbeiträge zurückerstatten
Zahlt ein Pizzalieferant seinen Angestellten nur Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € brutto, sind diese Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Denn es liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung vor. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Müssen die Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber sittenwidrig geringe Löhne zahlt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eberswalde hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte ein Pizza Lieferservice in der Uckermark Angestellte für 1,59 € bis 3,46 brutto die Stunde. Die zu diesem Lohn arbeitenden Angestellten erhielten Aufstockungsleistungen des JobCenters. Nachdem die Versuche gescheitert sind, den Arbeitgeber zur Erhöhung der Löhne zu bewegen, erhob das JobCenter Klage auf Zahlung der üblichen Vergütung. Denn seiner... Lesen Sie mehr