alle Urteile, veröffentlicht am 03.03.2014
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.02.2014
- C-454/12 und C-455/12 -
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Taxen und Mietwagen mit Fahrerstellung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Unterschiedliche Besteuerung bei Fahrten unter identischen Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen
Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen. Eine unterschiedliche Besteuerung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Fahrten unter identischen Voraussetzungen durchgeführt werden, wie es bei Krankentransporten für eine Krankenkasse der Fall sein kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Das Unionsrecht* gestattet den Mitgliedstaaten, auf die Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.In Deutschland hat der Gesetzgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen ermäßigten Steuersatz von 7 % für die Beförderung von Personen mit Taxen vorgesehen**, sofern die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.Zwei deutsche Unternehmen, die Mietwagen mit Fahrergestellung anbieten, haben den Bundesfinanzhof (Deutschland) angerufen, weil sie der Auffassung sind, dass ihre Beförderungsleistungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.06.1998
- 111 C 422/97 -
Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für Exzesse der Teilnehmer
Keine Pflicht des Organisators zum Ergreifen von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz gegen Vandalismus
Der Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für die durch einen Exzess der Teilnehmer verursachten Schäden. Er muss auch nicht Maßnahmen zum Schutz gegen Vandalismus ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Karnevalsumzugs "Kölner Geisterzug" wurden zwei Fahrzeuge durch Teilnehmer des Umzugs beschädigt. So setzen sich die Teilnehmer beispielsweise auf die Fahrzeuge und liefen über sie hinweg. Des Weiteren wurden die Fahrzeuge durch kaputte Flaschen zerkratzt. Der Eigentümer der Fahrzeuge klagte aufgrund dessen gegen den Veranstalter... Lesen Sie mehr
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 15.08.1996
- 3 S 145/96 -
Veranstalter eines Karnevalumzugs muss Verhaltensmaßregeln für Umzugsteilnehmer aufstellen und deren Einhaltung überwachen
Pflicht zum Aufstellen von Aufsichtspersonal besteht
Der Veranstalter eines Karnevalumzugs muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Verhaltensmaßregeln für die Umzugsteilnehmer aufstellen sowie deren Einhaltung überwachen. Dies umfasst etwa die Pflicht, Aufsichtspersonal für die einzelnen Gruppen der Umzugsteilnehmer bereitzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 1994 kam eine Zuschauerin während eines Karnevalumzugs zu Fall, weil ein Umzugsteilnehmer in die Zuschauermenge sprang und sie anrempelte. Da sich die Zuschauerin schwer verletzte, verklagte sie den Veranstalter des Karnevalsumzugs auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 28.02.2014
- 8 K 1719/13 -
Katholische Bekenntnisgrundschule darf bei Aufnahme bekenntnisfremder Kinder Teilnahme am Religionsunterricht verlangen
Verweis des Schulleiters auf Bekenntnischarakter seiner Schule nicht rechtsmissbräuchlich
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass eine katholische Bekenntnisgrundschule die Aufnahme eines bekenntnisfremden (hier muslimischen) Kindes ablehnen darf, weil sich die Eltern mit der Teilnahme ihres Sohnes an dem katholischen Religionsunterricht nicht einverstanden erklären. Die Eltern, die im Übrigen keine Einwände gegen eine Unterrichtung auf der Grundlage des katholischen Bekenntnisses haben, hatten darauf verwiesen, dass eine ältere Schwester dort eingeschult worden sei, ohne am Religionsunterricht teilnehmen zu müssen.
Im gerichtlichen Verfahren hatte der Vater einen Kompromissvorschlag des Gerichts abgelehnt, weil es ihm um eine grundsätzliche Klärung der Schulsituation in Paderborn ginge: Die Bekenntnisschulen in Paderborn stünden „nur noch auf dem Papier“, weil der Anteil bekenntnisfremder Kinder teilweise mehr als die Hälfte der Schülerschaft ausmache. Befreiungen vom Religionsunterricht seien... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2013
- 273 C 32/13 -
Versicherungsnehmer muss bei nicht verständigter Notrufzentrale der Auslandsreisekrankenversicherung Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung beweisen können
Vorlage der Krankenhausrechnung ohne Diagnose nicht ausreichend
Sofern bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt wird, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hat eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz im Landkreis München abgeschlossen. Entsprechend den Versicherungsbedingungen ist im Krankheitsfall die Notrufzentrale zu verständigen, so dass der medizinische Dienst der Versicherung die Behandlung begleiten und den Rücktransport nach Deutschland organisieren kann.... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2014
- 4 KS 1/12 -
Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt
Mehrere bereits abgeurteilte Straftaten ausreichend für Vereinsverbot
Das im Januar 2012 vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochene Verbot des Vereins „Hells Angels MC Charter Kiel“ war rechtmäßig. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Bereits im Juni und November 2012 hatte das Gericht die Vereinsverbote gegen die „Hells Angels Flensburg“ und die „Bandidos Neumünster“ bestätigt.
Der Innenminister hatte sein Verbot der „Hells Angels MC Charter Kiel“ mit einer Reihe von Straftaten von Vereinsmitgliedern begründet, die dem Verein zuzurechnen seien und ihn prägten. Darunter waren insbesondere Gewalttaten gegenüber Mitgliedern bzw. Personen im Umfeld der „Bandidos“, Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und diverse Waffendelikte.Das Schleswig-Holsteinische... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.01.2014
- 1 K 961/13.KO -
Optiker- und Akustikbetrieb hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine "Hörtestohr"-Werbeanlage
Richtlinie des Stadtrates untersagt Werbeanlagen in Sonderformaten
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Optiker- und Akustikbetrieb in der Fußgängerzone vor seinem Betrieb kein vergrößertes gelben Kunststoffohrs mit einem Hinweisschild auf eine Hörtest aufstellen darf. Das Gericht verwehrte ihm die dafür benötigte Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit dem Hinweis auf die Richtlinie des Stadtrates, die eine Verwendung von Werbeanlagen in Sonderformaten nicht erlaubt.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Optiker- und Akustikbetrieb im November 2012 bei der Stadt Koblenz die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen einer Werbeanlage, die aus einem vergrößerten gelben Kunststoffohr besteht, auf dem ein blaues Hinweisschild mit einem weißen Pfeil und der Aufschrift "Hörtest" angebracht ist. Das "Hörtestohr" soll vor dem Betrieb... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.02.2014
- 2 BvR 261/14 -
Bundesverfassungsgericht untersagt Zeugenvernehmung in Sexual- und Körperverletzungsdelikt wegen drohender Retraumatisierung
Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landgericht Waldshut-Tiengen im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Vernehmung einer Zeugin untersagt, sofern diese Vernehmung nicht audiovisuell durchgeführt wird. Bei der audiovisuellen Zeugenvernehmung wird die Aussage aus einem anderen Raum zeitgleich in Bild und Ton in den Sitzungssaal übertragen. Die Beschwerdeführerin ist ein mutmaßliches Opfer des Angeklagten, dem Sexual- und Körperverletzungsdelikte zur Last gelegt werden. Zur Begründung verweist das Bundesverfassungsgericht im Wege der Folgenabwägung auf die Gefahr einer irreparablen Rechtsbeeinträchtigung, falls die Vernehmung im Sitzungssaal tatsächlich, wie von der Beschwerdeführerin geltend gemacht, zu einer Retraumatisierung aufgrund der unmittelbaren Konfrontation mit dem Angeklagten führt.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist für den 4. März 2014 in einem Strafprozess vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen als Zeugin geladen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Frauen in mehreren Fällen - auch der Beschwerdeführerin - bei Verabredungen heimlich bewusstseinstrübende Substanzen in ihre Getränke gemischt und mit ihnen gegen ihren Willen... Lesen Sie mehr