alle Urteile, veröffentlicht am 03.01.2017
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.10.2016
- L 16/3 U 186/13 -
Kein Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitssturz nach Feuerwehrwettkampf
Teilnahme an kameradschaftlicher Runde nach abgeschlossenem Wettkampf ist nicht von Unfallversicherungsschutz umfasst
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und im Bereich einer sogenannten "Pinkelrinne" zu Fall kommt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger an einem Freundschafts- und Spaßwettkampf mit befreundeten Wehren teilgenommen. Nach der offiziellen Siegerehrung reiste ein Teil der Teilnehmer ab, andere hingegen blieben noch in geselliger Runde beisammen. Der Kläger wurde am frühen Abend im Bereich der provisorischen Toilettenanlage vorgefunden - einer sogenannten Pinkelrinne, die nur durch Gebüsch und Sichtschutzwände abgegrenzt war. Er war dort bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,0 Promille gestürzt und hatte sich eine Unterschenkelfraktur zugezogen. Die Feuerwehrunfallkasse als gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung eines... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2016
- OVG 6 S 29.16 -
Auswärtiges Amt muss Presse Auskunft über rechtliche Einschätzung des "Schmähgedichts" des Moderators Böhmermann geben
Gefährdung von Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung durch Auskunftserteilung nicht ersichtlich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des von dem Moderator Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" vorgetragenen Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten zu geben.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dem Anspruch auf Auskunftserteilung könne nicht entgegen gehalten werden, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Republik Türkei haben könnte. Hierzu habe das Auswärtige Amt keine tragfähigen Anhaltspunkte... Lesen Sie mehr
Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 30.09.2016
- 1 AGH 49/15 -
Zwei Büroanschriften für Rechtsanwalt kann irreführende Werbung darstellen
Virtuelles Büro kein zweiter Standort
Wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite und auf seinen Briefköpfen angibt an zwei unterschiedlichen Orten Büros zu unterhalten, seine Kanzlei tatsächlich aber nur an einem Ort betreibt, während er an dem anderen Ort - ohne vertragliche Grundlage - Bürodienstleistungen lediglich tatsächlich in Anspruch nehmen kann, dann ist die Werbung irreführend. Dies hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im zu entscheidenden Fall verwies der klagende Rechtsanwalt auf seiner Homepage und auf seinen Briefköpfen mit der Bezeichnung "Büro" und einer Ortsangabe auf von ihm an zwei unterschiedlichen Orten betriebene Büros. In Brühl unterhält er seine Kanzleiräume. An dem anderen, zweiten Ort nimmt eine von ihm betriebene Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) Bürodienstleistungen eines... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.11.2016
- 4 StR 501/16 -
BGH: Urteil gegen Autoraser rechtskräftig
Keine Verletzung des sachlichen Rechts
Ein Autoraser wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies hat der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nunmehr bestätigt.
Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. Juli 2015 mit einem geliehenen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum von Köln. Als er kurz vor einer Kreuzung wahrnahm, dass die nur noch 30 bis 40 Meter entfernte Lichtzeichenanlage auf Gelblicht umsprang, wechselte der Angeklagte von der linken über die mittlere auf die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2015
- 5 AZR 843/14 -
BAG: Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers trotz an Arbeitgeber gerichteten Beschäftigungsverbots durch Auftraggeber
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Verbietet der Auftraggeber oder Kunde den Arbeitgeber unter Berufung auf vertragliche Pflichten einen bestimmten Arbeitnehmer einzusetzen, so steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich dennoch der Vergütungsanspruch zu. Denn ein Unvermögen an der Erbringung der Arbeitsleistung liegt in einem solchen Verbot nicht. Soweit dem Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht unzumutbar ist, befindet sich der Arbeitgeber somit im Annahmeverzug. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein an einem Berliner Flughafen beschäftigter Sicherheitsmitarbeiter wurde im Juni 2012 Opfer einer Denunziation, als eine Kollegin ihn zu Unrecht beschuldigt hatte, im Dienst Straftaten begangen zu haben. Die zuständige Bundespolizeidirektion wies aufgrund der Beschuldigung die Flughafenbetreiberin an, den Sicherheitsmitarbeiter nicht mehr... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.10.2016
- 63 S 35/16 -
Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung
Kein Fristende am Ende des Kalendermonats
Die Frist des Mieters Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu erheben, endet Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Die Einwendungsfrist endet daher nicht erst am Ende des Kalendermonats (so aber: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 -). Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung schuldete laut Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 eine Nachzahlung in Höhe von 248,42 EUR. Die Abrechnung ging dem Mieter am 1. September 2014 zu. Da der Mieter mit der Abrechnung nicht einverstanden war, erhob er nach dem 2. September 2015 Einwendungen. Die Vermieterin hielt diese aber für verspätetet und... Lesen Sie mehr