alle Urteile, veröffentlicht am 03.07.2018
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.06.2018
- VG 24 L 181.18 -
Fledermäuse verhindern vorläufig Flüchtlingsunterkunft
Baumaßnahmen führen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz
Der Umbau ehemaliger Klinikgebäude und Schwesternwohnheime zu einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände der früheren Lungenklinik Heckeshorn in Berlin-Wannsee muss vorerst gestoppt werden, da die Zerstörung von Lebensräumen für die dort lebenden Fledermäuse und deren Quartiere sowie Brutvögel und deren Niststätten durch die geplanten Baumaßnahmen signifikant erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im November 2017 Baugenehmigungen für die Sanierung zweier ehemaliger Klinikgebäude und zweier ehemaliger Schwesternwohnheime zur Umnutzung als Gemeinschaftsunterkunft für insgesamt 502 Flüchtlinge. Naturschutzbehörden wurden in das Baugenehmigungsverfahren nicht eingebunden. Der Antragsteller ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung. Er verfolgt satzungsgemäß das Ziel, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Havel in der Region Berlin-Potsdam... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.07.2018
- 8 K 2202/17 -
Von der SS verschleppte Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Richtlinien über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen sieht keine Entschädigung für zwangsweise "Germanisierung" vor
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass in der Zeit des Nationalsozialismus von der SS verschleppte Kinder keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung haben.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten (unter anderem auch Polen) Kinder ihren Eltern von der SS weggenommen. In den sogenannten "Lebensborn-Heimen" wurden die "geraubten Kinder" unter Verschleierung ihrer wahren Identität untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2018
- 13 A 2289/16 -
Rezept-Sammelbox von Apotheken im Supermarkt unzulässig
Vertriebskonzept der Apotheke kann nicht als Versandhandel angesehen werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Apothekerin darf keine Box zum Sammeln von Rezepten in einem nahegelegenen Supermarkt aufstellen und die bestellten Arzneimittel den Kunden nach Hause liefern darf.
Die Apothekerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt im Eingangsbereich eines Supermarkts, der wenige Kilometer von ihrer Apotheke entfernt liegt, eine Sammelbox, in die Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen können. Nach dem Einsammeln der Verschreibungen und Bestellungen durch die Mitarbeiter der Apothekerin werden die Medikamente innerhalb des Herner Stadtgebiets... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Landstuhl, Beschluss vom 20.10.2016
- 2 OWi 4286 Js 10115/16 -
Vorfahrtverletzung durch Fahrschüler: Fahrlehrer ist ohne Eingreifen in Lenk- oder Betriebsvorgänge nicht Führer des Fahrzeugs
Unzulässiger Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt durch Fahrschüler
Ein Fahrlehrer, der einen Fahrschüler als Beifahrer begleitet, ist solange nicht Führer des Fahrzeugs, wie er nicht in Lenk- oder Betriebsvorgänge des Fahrzeugs eingreift. Kommt es ohne einen solchen Eingriff zu einem Verkehrsunfall wegen Missachtung der Vorfahrt durch den Fahrschüler, kann gegen den Fahrlehrer kein Bußgeld als Fahrzeugführer verhängt werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 befand sich ein Fahrlehrer mit einer weit fortgeschrittenen Fahrschülerin auf einer Übungsfahrt. Dabei kam es zu einer Missachtung der Vorfahrt durch die Fahrschülerin. Da der Fahrlehrer nicht rechtzeitig eingreifen konnte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Aufgrund des Unfalls wurde gegen den Fahrlehrer... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
- 18 S 140/16 -
Vermieter muss Wohnungsmieter seit Verbot von Asbest im Jahr 1993 über Asbestbelastung der Mietsache hinweisen
Fehlender Hinweis kann Schadensersatzanspruch begründen
Zwar ist eine Wohnung aufgrund einer Asbestbelastung nicht als von Anfang an mangelhaft zu bewerten, wenn asbesthaltige Baustoffe zu Mietbeginn noch zulässig und üblich waren. Jedoch muss der Vermieter seit Verbot von Asbest im Jahr 1993 den Mieter auf die Asbestbelastung hinweisen. Andernfalls kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Fußboden einer Mietwohnung in Berlin seit Mietbeginn im Jahr 1980 mit asbesthaltigen "Floortex-Platten" belegt. Die Mieterin der Wohnung entfernte einen Großteil der Platten anlässlich von Renovierungsarbeiten im Jahr 1992 und 1999. Nunmehr machte sie gegen die Vermieterin Schadenersatzansprüche wegen der von den asbesthaltigen Baustoffen ausgehenden... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2018
- L 8 R 1052/14 -
Honorarkräfte im Pflegebereich von Krankenhäusern sind sozialversicherungspflichtig
Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus
Bedient sich ein Krankenhausträger zum Ausgleich von Auftragsspitzen oder wegen genereller Personalunterdeckung in der Pflege sogenannter Honorarkräfte sind diese regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war im Jahr 2010 über einen Zeitraum von knapp vier Monaten als Krankenpfleger auf zwei Stationen eines neurologischen Fachkrankenhauses tätig. Er beantragte nachträglich die Feststellung, dass er diese Arbeit als Selbstständiger verrichtet und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterlegen habe. Dies lehnte der Rentenversicherungsträger... Lesen Sie mehr