alle Urteile, veröffentlicht am 23.05.2019
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.05.2019
- 9 U 44/19 -
Brandunglück in pakistanischer Textilfabrik: Schmerzensgeldansprüche gegen Textildiscounter verjährt
Frage der Verjährung richtet sich nach pakistanischem Recht
Das Oberlandesgericht Hamm hat etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen einen Textildiscounter aus Bönen - wie bereits das Landgericht Dortmund - für verjährt gehalten und wies deshalb ihre Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurück.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls nehmen den beklagten Textildiscounter aus Bönen auf Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro aufgrund eines schweren Brandunglücks in Anspruch, das sich am 11. September 2012 in einer Textilfabrik in Karachi, Pakistan, ereignete. Bei dem Brand in der Textilfabrik kamen 259 Menschen ums Leben, darunter auch die in der Fabrik beschäftigten Söhne dreier Kläger. Der ebenfalls dort beschäftigte vierte Kläger erlitt schwere Verletzungen. Das Textilunternehmen unterhielt zum Brandzeitpunkt eine seit 2007 bestehende Geschäftsbeziehung zu der Textilfabrik und ließ dort Jeans fertigen.Die Kläger waren... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.03.2019
- V R 32/18 -
BFH äußert Zweifel an Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule
Gericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran geäußert, dass die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind. Der Bundesfinanzhof hat daher ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine GbR, die Schwimmkurse für Kinder durchführt. Sie behandelte diese von den Eltern vergüteten Leistungen als umsatzsteuerfrei. Das Umsatzsteuergesetz sieht keine Steuerbefreiung vor, jedoch behandelte das Finanzgericht die Umsätze nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 30.11.2017
- 67 S 270/17 -
Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung bei teilgewerblicher Nutzung einer Mietwohnung durch Sohn der Mieter
Vorliegen einer gravierenden Pflichtverletzung durch Mieter
Nutzt der Sohn der Mieter die Wohnung zur Ausübung eines Gewerbes, so kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Denn in der Duldung zur teilgewerblichen Nutzung der Wohnung trotz mehrfacher Abmahnungen liegt eine gravierende Pflichtverletzung der Mieter. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Mietwohnung in Berlin vom Sohn der Mieter zur Ausübung seines Gewerbes genutzt. Der Sohn betrieb mit einem Geschäftspartner einen Online-Versandhandel mit Ledertaschen. Der Sohn hatte dazu die Wohnung im Handels- und Gewerberegister sowie auf der Homepage als Geschäftssitz angegeben. Zudem befand sich auf dem Klingeltableau und der Briefkastenanlage... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2018
- 1 LA 44/17 -
Bei Erwerb eines Grundstücks bereits eingetretene Verwirkung grundstücksbezogener Nachbarrechte bleibt weiter bestehen
Erwerber muss sich fehlenden Einwand des Voreigentümers gegen baurechtswidrigen Grenzzaun entgegenhalten
Ist bereits bei Erwerb eines Grundstücks ein grundstücksbezogenes Nachbarrecht verwirkt, so gilt dies weiterhin. Hat daher der Voreigentümer keine Einwände gegen die Errichtung eines baurechtswidrigen Grenzzauns durch den Nachbarn erhoben, so muss sich dies der Erwerber entgegenhalten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 wurde entlang einer Grundstücksgrenze eine etwa 2 m hohe und etwa 26 m lange hölzerne Sichtschutzwand errichtet. Eine Baugenehmigung lag dazu nicht vor. Zudem war die Sichtschutzwand ohnehin nicht genehmigungsfähig und baurechtswidrig. Die davon betroffenen Nachbarn erhoben dennoch keine Einwände gegen die Errichtung. Im Jahr... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.05.2019
- 2 BvR 2425/18 -
Bei Suizidgefahr kann Zwangsversteigerung für längeren Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit einzustellen sein
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz in einem Zwangsversteigerungsverfahren erfolgreich
Lehnt ein Vollstreckungsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung mit der Begründung ab, dass der Gefahr eines Suizids des Betroffenen durch dessen zeitweilige Unterbringung vor Erteilung des Zuschlags begegnet werden könne, muss es sicherstellen, dass die zuständigen Stellen rechtzeitig tätig werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit der Verfassungsbeschwerde einer Vollstreckungsschuldnerin statt, der im Zwangsversteigerungsverfahren Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO versagt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hat den entsprechenden Beschluss des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Der Beschluss lasse nicht erkennen, dass das Gericht geeignete - der Suizidgefahr effektiv entgegenwirkende - Vorkehrungen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt habe.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 53jährige alleinstehende Beschwerdeführerin beantragte im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens ihres Hausgrundstückes Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO. Die Fortführung des Versteigerungsverfahrens gefährde ihre Gesundheit und ihr Leben akut. Der mit dem Zuschlag verbundene Verlust ihres Hausgrundstücks werde eine unkontrollierbare... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.05.2019
- 1 BvQ 42/19 -
Facebook-Seite der Partei "Der III. Weg" muss bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig entsperrt werden
Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen Rechtsschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat das soziale Netzwerk Facebook im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Seite der Partei "Der III. Weg" bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder zu ermöglichen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass eine in der Hauptsache gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre und die vorzunehmende Folgenabwägung zugunsten der Antragstellerin ausfällt. Das Recht und die Pflicht des Unternehmens, einzelne Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit ihren Nutzungsbedingungen, den Rechten Dritter oder den Strafgesetzen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen, bleiben durch die Verpflichtung zur Entsperrung unberührt.
Im Januar 2019 veröffentlichte die Antragstellerin auf ihrer Internetseite einen Beitrag unter dem Titel "Winterhilfestand in Zwickau-Neuplanitz", den sie auch in ihrem Facebook-Profil verlinkte. In dem Beitrag heißt es unter anderem: "Im Zwickauer Stadtteil Neuplanitz gibt es zahlreiche Menschen, die man landläufig wohl als sozial und finanziell abgehängt bezeichnen würde. Während... Lesen Sie mehr