alle Urteile, veröffentlicht am 02.05.2019
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.04.2019
- 7 B 10490/19.OVG -
Auflagen für Betriebserlaubnis nicht erfüllt: Al Nur-Kindergarten in Mainz muss schließen
Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder gefährdet
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz rechtmäßig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arab Nil-Rhein Verein erhielt im Jahr 2008 die Erlaubnis für den Betrieb des Al Nur-Kindergartens. Dabei wurde ihm die Auflage erteilt, die interkulturelle Erziehung durch regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und Religionsgemeinschaften zu unterstützen und mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten. Außerdem sei ein wissenschaftlicher Beirat zu errichten. Mit Bescheid vom 11. Februar 2019 widerrief das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Betriebserlaubnis, weil der Verein als Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage sei, die Gefährdung für das Wohl der in der... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.04.2019
- 21 U 49/18 -
Zu den Rechten des Käufers eines Diesel-Pkw gegen seinen Verkäufer nach Entfernung der Abschalteinrichtung durch zwischenzeitlich erfolgtes Softwareupdate
Kammergericht hält Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich
Das Kammergericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein Käufer von seinem Verkäufer auch dann noch die Ersatzlieferung eines Nachserienmodells Zug um Zug gegen Rückübereignung des ursprünglich gekauften Diesel-PKWs verlangen kann, wenn der ursprünglich als Neuwagen gekaufte Diesel-PKW zur Entfernung einer als unzulässig eingestuften Abschalteinrichtung zwischenzeitlich ein vom Fahrzeughersteller autorisiertes Softwareupdate erhalten hat. Das Kammergericht verwies darauf, dass der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif und daher Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sei.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte vorrangig die Ersatzlieferung eines Nachserienmodells Zug um Zug gegen Rückübereignung des aus seiner Sicht nach wie vor mangelhaften Fahrzeuges. Der Kläger trug dazu u.a. vor, dass das Softwareupdate den Kraftstoffverbrauch und Verschleiß seines Wagens erhöhe und deshalb keine ausreichende Nacherfüllung darstelle. Die Beklagte... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2019
- 1 BvR 673/17 -
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2020 Neuregelung treffen
Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und erklärte die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung führte der Gerichtshof aus, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.
Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist, während der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des rechtlichen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt (§ 1754 Abs. 1 und Abs.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2019
- 11 U 107/18 -
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken
Zitat in Schriftform setzt nicht Erstveröffentlichung ebenfalls in Schriftform voraus
Hält ein Autor eine frei zugängliche Vorlesung, können auch umfangreiche Zitate aus dieser Rede innerhalb einer sich mit dieser Vorlesung auseinandersetzenden Berichterstattung zulässig sein. Die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Zitaten (§ 51 UrhG) sind über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nicht davon abhängig, ob das in öffentlicher Rede gehaltene Sprachwerk vor der Zitierung schriftlich erschienen ist. Das gilt auch, wenn das Sprachwerk die Intimsphäre des Urhebers betrifft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Schriftsteller, die Beklagte ist ein Presseunternehmen und betreibt ein Onlinemedium. Der Kläger hielt im Frühjahr 2018 im Rahmen einer Gastdozententätigkeit eine frei zugängliche Vorlesung. Die Beklagte berichtete am Folgetag ausführlich über diesen Vortrag. Dabei gab sie in mehreren Textblöcken wörtliche Zitate aus der Rede wieder, in denen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 28.02.2019
- 1 V 2304/18 -
Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück": Renovierungen sind als geldwerter Vorteil zu versteuern
Finanzamt muss bei Steuerfestsetzung jedoch klar zwischen Kosten der Renovierung und allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenzieren
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Beim Fernsehformat "Zuhause im Glück" werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls überließ sein Haus zur Aufzeichnung der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtete er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumte er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte... Lesen Sie mehr