alle Urteile, veröffentlicht am 13.05.2019
Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018
- 318 O 141/18 -
Verbraucherdarlehensvertrag muss über Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung aufzuklären
LG Hamburg zum Widerruf eines zu einer Fahrzeugfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrages
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucherdarlehensvertrag klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten muss. Dies bedeutet, dass hiervon auch die Pflicht umfasst ist, über das Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB aufzuklären.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls stritten um Ansprüche nach Widerruf eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufes abgeschlossenen Darlehensvertrages. Der Kläger unterschrieb am 26. Mai 2014 einen Darlehensantrag der Beklagten über ein Darlehen in Höhe von 28.646,11 Euro. Die Darlehensvaluta sollte der Finanzierung eines gebrauchten Pkw VW Tiguan 2.0 TDI Sport & Style Leder Xenon Klima dienen. Die Verzinsung des Darlehens betrug 4,79 %. Das Darlehen sollte in 48 monatlichen Raten in Höhe von jeweils 380 Euro ab dem 5. Juli 2014 sowie einer Schlussrate in Höhe von 10.406,11 Euro am 5. Juni 2018 zurückgezahlt werden. Der Darlehensvertrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2019
- 432 C 21079/18 -
Einmaliges Versäumen eines Termins zum Einbau von Rauchmeldern berechtigt Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses
Vermieter hat in Bezug auf öffentlich-rechtlich veranlassten Einbau von Rauchwarnmeldern derzeit keine bauordnungsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten
Das einmalige Versäumen des angekündigten Termins zum Einbau von Rauchmeldern trotz entsprechender Verurteilung berechtigt hier noch nicht zur fristlosen Kündigung. Die entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage einer Vermieterin gegen eine Mieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung ab.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls mietete im Oktober 2011 zusammen mit ihrem nun volljährigen Sohn von der Klägerin eine 2-Zimmer-Wohnung in München-Johanneskirchen gegen eine Warmmiete von zuletzt 614,17 Euro an. Durch Urteil des Amtsgerichts München vom 17. Juli 2018 war die Beklagte, die sich im schriftlichen Verfahren nicht geäußert hatte, verurteilt worden, die Montage... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.07.2017
- IV ZR 508/14 -
BGH: Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter
Fehler des Versicherungsvertreters geht nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers
Macht der zukünftige Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich Angaben zu Vorerkrankungen und Arztbesuchen und nimmt dies der Versicherungsvertreter nicht in den Antrag auf, so liegt keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2010 schloss der Mitarbeiter eines Automobilherstellers eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der Antrag wurde dabei von einem befreundeten Versicherungsvertreter aufgenommen. Dieser stellte dem zukünftigen Versicherungsnehmer fragen und nahm die Antworten in den Antrag auf. Sämtliche Gesundheitsfragen und die Frage nach Arztbesuchen... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 31.01.2019
- 210 C 272/18 -
Keine Pflicht des Wohnungsmieters zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern bei bereits vorliegenden normgerechten Geräten
Vermieter kann keinen Duldungsanspruch geltend machen
Ist eine Mietwohnung bereits mit normgerechten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden, so besteht keine Pflicht zur Duldung des Einbaus vermieterseitiger Geräte. Ein Duldungsanspruch besteht für den Vermieter dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden. Die Mieter lehnten dies aber ab. Sie führten an, dass ihre Wohnung bereits seit dem Jahr 2012 über Rauchwarnmelder verfüge, die jährlich von einer Fachfirma gewartet werden. Die Rauchwarnmeder hatten zudem einen höheren Sicherheitsstandard als die von der Vermieterin geplanten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.04.2019
- 5 K 1127/18.KO -
Anspruch auf Beihilfe für Psychotherapie besteht grundsätzlich nur nach vorherigem Anerkennungsverfahren
Leistungen müssen vorab aufgrund eines Gutachtens als beihilfefähig anerkannt wurden
Psychotherapeutische Leistungen sind nach der rheinland-pfälzischen Beihilfenverordnung grundsätzlich nur dann beihilfefähig, wenn sie zuvor aufgrund eines Gutachtens als beihilfefähig anerkannt wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen, ohne zuvor ein schriftliches Anerkennungsverfahren für die Therapie durchlaufen zu haben. Auf die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens war er von der Beihilfestelle ausdrücklich hingewiesen worden. Sein nach Abschluss der Therapie gestellter Beihilfeantrag wurde unter Hinweis... Lesen Sie mehr