alle Urteile, veröffentlicht am 15.05.2019
Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2019
- 5 Ta 730/19 -
Zweifel an Verfassungstreue: Land Berlin darf Bewerbung um Stelle als Objektschützer bei zweifelhaften Tätowierungen ablehnen
Tätowierungen als Eignungsmangel
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen darf, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort "omerta", Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden. Nachdem er sich erfolglos um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei beworben hatte, verlangte er vom Land Berlin, eine der ausgeschrieben Stellen nicht zu besetzen. Das Verfahren wurde von den Parteien für erledigt erklärt, nachdem alle Stellen anderweitig besetzt worden waren.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil er ohne die eingetretene Erledigung mit seinem Antrag unterlegen wäre. Das Land Berlin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2019
- XI ZR 345/18 -
Kreditinstitut darf Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen
Bundesgerichtshof entscheidet über Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehren in der Hauptsache die Feststellung des Fortbestandes dreier Sparverträge. Im Jahr 1996 warb die beklagte Sparkasse für das "S-Prämiensparen flexibel" mit einer Werbebroschüre, in der unter anderem eine Musterrechnung enthalten ist, mit der die Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren bei einer monatlichen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 28.02.2018
- 4 W 79/18 -
Berufsbetreuer kann für pflichtwidrige Kündigung einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung haften
Absehbarer Eintritt des Versicherungsfalls macht Kündigung wegen fehlender finanzieller Mittel nicht notwendig
Kündigt ein Berufsbetreuer aufgrund fehlender finanzieller Mittel des Betreuten seine private Kranken- und Pflegezusatzversicherung, so haftet der Betreuer auf Schadensersatz, wenn später der absehbare Versicherungsfall eintritt und die Versicherung aufgrund der Kündigung nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berufsbetreuerin im Juli 2016 eine für die Betreute bestehende private Kranken- und Pflegeversicherung gekündigt. Beide Versicherungen waren Zusatzversicherungen. Hintergrund der Kündigungen waren fehlende finanzielle Mittel der Betreuten zur Beitragszahlung. Wenig später trat absehbar der Versicherungsfall ein. Aufgrund der Kündigungen entging... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.05.2018
- 3 StR 486/17 -
BGH rügt überlanges, knapp 1.300 Seiten langes Urteil
Urteil muss kurz, klar und bestimmt sein
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Köln, welches knapp 1.300 Seiten lang ist, gerügt. Ein Urteil muss kurz, klar und bestimmt sein.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden mehrere Angeklagte vom Landgericht Köln im Januar 2017 unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dabei war das Urteil knapp 1.300 Seiten stark. Dagegen richtete sich die Revision der Angeklagten.Der Bundesgerichtshof führte zur Abfassung von Urteilsgründen aus, dass ein Urteil... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2018
- S 11 R 746/18 -
Bei Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist auf bisherigen Beruf oder bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen
Auch Zeitraum längerer Arbeitslosigkeit führt nicht zum Wegfall des Berufsbezugs
Für die Frage, ob eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, ist bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch bei längerer Arbeitslosigkeit auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war zuletzt von 2002 bis 2004 als Verkäufer in einem Lebensmittelmarkt beschäftigt. Ende 2017 beantragte er bei der Beklagten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zur Begründung führte er aus, dass er aufgrund starker Lungenprobleme körperlich nicht mehr leistungsfähig sei. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Die Erwerbsfähigkeit sei nicht... Lesen Sie mehr