alle Urteile, veröffentlicht am 18.07.2019
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2019
- 60 Ca 455/19 -
Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene rechtmäßig
Das Arbeitsgericht Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mitarbeiter der Bundeswehr war einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hatte sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und hatte in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.06.2019
- S 35 KR 602/19 ER und S 18 KR 2756/18 ER (stattgebender Beschluss v. 07.03.2019) -
Zahnarztwechsel bei unzumutbarer Weiterbehandlung für Versicherte in Ausnahmefällen möglich
SG Frankfurt am Main zum Recht der freien Arztwahl nach begonnener Zahnersatzbehandlung
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat über Eilanträge zu entscheiden, die jeweils auf die Verpflichtung einer Krankenkasse gerichtet waren, Kosten für Zahnersatzbehandlungen durch einen anderen Zahnarzt als den bisherigen Behandler zu übernehmen.
In den beiden zugrunde liegenden Fällen verwies das Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach das Recht der freien Arztwahl nach begonnener Zahnersatzbehandlung eingeschränkt ist. Diese Einschränkung gilt bis zum Abschluss der Behandlung und darüber hinaus bis zum Ablauf des Zeitraums, in dem bei fehlerhaftem Zahnersatz aufgrund der zweijährigen Gewährleistung ein Anspruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2017
- 9 UF 63/16 -
Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einmaliger versuchter gefährlicher Körperverletzung als Verzweiflungstat
Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht grob unbillig
Stellt sich eine versuchte gefährliche Körperverletzung einer Ehefrau an ihren Ehemann als einmaliges Versagen dar, so kann dies nicht zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) führen. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist in diesem Fall nicht grob unbillig. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Ehefrau versucht ihren Ehemann mit einer mit Blattlausmittel vergifteten Coca-Cola zu verletzen. Zur Vollendung der Tat kam es nicht, da der Ehemann das Getränk nicht getrunken hatte. Die Ehefrau wollte durch die Tat den Ehemann auch einmal leiden sehen nachdem er ihr so viel psychisches Leid zugeführt habe, um ihn dann als Strafe nicht im Krankenhaus... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2019
- AnwZ (Brfg) 15/19 -
BGH: Rechtsanwalt muss Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs auch bei Nichtnutzung zahlen
Sonderumlage entsteht nicht wegen Nutzung, sondern wegen Einrichtung des Postfachs
Ein Rechtsanwalt muss auch dann die Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zahlen, wenn er dieses gar nicht nutzt. Denn die Sonderumlage stützt sich nicht auf die Nutzung, sondern auf die Einrichtung des Postfachs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen gegen die Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für 2018 in Höhe von 58 Euro. Er führte unter anderem an, das Postfach nicht zu nutzen und meinte daher, die Sonderumlage nicht zahlen zu müssen. Er erhob daher Klage gegen den Beitragsbescheid der Rechtsanwaltskammer.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2019
- III R 17/18 und III R 42/18 (Urteil vom 20.02.2019) -
Kindergeld: Berufsbegleitende Weiterbildung ist nicht mehr Teil der Erstausbildung
BFH präzisiert Begriff "Erstausbildung"
Haben volljährige Kinder bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt, setzt der Kindergeldanspruch aufgrund eines weiteren Ausbildungsgangs voraus, dass dieser noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Wie der Bundesfinanzhof entschied, reicht es nicht aus, wenn lediglich eine berufsbegleitende Weiterbildung vorliegt, da dann bereits die Berufstätigkeit im Vordergrund steht und der weitere Ausbildungsgang nur neben dieser durchgeführt wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Mutter einer im März 1991 geborenen Tochter. Die Tochter befand sich bis Juli 2013 in einer Ausbildung zur Verwaltungsangestellten. Von November 2013 bis Juli 2016 absolvierte sie einen berufsbegleitenden Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin. Daneben stand sie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis bei einer Stadtverwaltung.... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.04.2019
- VI R 36/16, VI R 40/16, VI R 12/17, VI R 12/17 (Urteil v. 04.04.2019), VI R 6/17 (Urteil v. 10.04.2019) -
Bundesfinanzhof bestätigt neues Reisekostenrecht
BFH erklärt Neuregelung für verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, verfassungsgemäß ist. Zeitgleich hat der Bundesfinanzhof vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen - wie etwa Piloten, Luftsicherheitskontrollkräfte oder befristet Beschäftigte - verdeutlichen.
Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar. Abzugsbeschränkungen bestehen allerdings für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort. Werbungskosten liegen hier nur im Rahmen der sogenannten Pkw-Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer... Lesen Sie mehr