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alle Urteile, veröffentlicht am 12.08.2020

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 27.07.2020
- 565 C 848/18 -

Tierärztliche Hochschule Hannover haftet nicht für Tod zweier Chinchillas

Tierärztliche Hochschule Hannover ein Anspruch auf Zahlung der Behandlungskosten

In einem Zivilstreit um den Tod zweier Chinchillas hat das AG Hannover entschieden, dass der behandelnden Tierärztlichen Hochschule Hannover ein Anspruch auf Zahlung der Behandlungskosten in Höhe von knapp 450 Euro zusteht.

Die hannoversche TiHo hatte die Eigentümerin zweier Chinchillas verklagt, da diese sich geweigert hatte, tierärztliches Honorar zu zahlen. Im Rahmen der Behandlung waren die Chinchillas verstorben. Die Beklagte vertrat deshalb die Auffassung, aufgrund von Behandlungsfehlern nicht zahlen zu müssen.Das Gericht hat ein tierärztliches Gutachten zur Ursache des Ablebens der Tiere eingeholt und ist schließlich zum Ergebnis gelangt, dass keine ärztlichen Behandlungsfehler vorgelegen haben. Die Narkotisierung der Tiere zum Zwecke der Anfertigung von Röntgenbildern im Zusammenhang mit einer Zahnsanierung sei "lege artis", also nach den... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019
- 8 U 97/15 -

Ablehnung eines Sachverständigen als befangen wegen Durchführung eines Ortstermins ohne Anwesenheit beider Parteien

Begründetes Misstrauen gegen Neutralität und Unabhängigkeit des Sachverständigen

Führt ein Sachverständiger einen Ortstermin mit nur einer Partei durch, ohne der anderen Partei Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so kann er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Das Verhalten des Sachverständigen begründet Misstrauen gegen seine Neutralität und Unabhängigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall führte ein Sachverständiger in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe im November 2018 zur Vorbereitung seines Gutachtens einen Ortstermin durch. Dabei anwesend waren aber nur der Beklagte und dessen Anwalt. Der Kläger wurde von dem Treffen nicht zuvor in Kenntnis gesetzt. Der Sachverständige gab an, lediglich Informationen eingeholt zu haben.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2020
- VIII R 11/17 -

BFH: Häuslicher Behandlungsraum einer Ärztin stellt kein Arbeitszimmer dar

Einrichtung des Raumes als Notfallpraxis schließt private Nutzung aus

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az. VIII R 11/17) entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Er hat damit das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2017 (Az. 6 K 2606/15 F) aufgehoben.

Im hier vorliegenden Fall ist die Klägerin als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.05.2020
- 3 U 3878/19 -

Abschluss eines Kaufvertrags und Mitglied­schafts­vertrag über Bestellbutton "Jetzt kaufen" unzulässig

Unzulässigkeit eines Bestellbuttons für beide Verträge

Schließt ein Verbraucher über die Betätigung eines Bestellbuttons "Jetzt kaufen" nicht nur einen Kaufvertrag, sondern zugleich einen kostenpflichtigen Mitglied­schafts­vertrag, so widerspricht dies der Regelung des § 312 j Abs. 3 BGB. Ein Bestellbutton für zwei Verträge ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Verbraucherzentrale im Jahr 2019 gegen die Betreiberin einer Webseite, auf der Lebensmittel, Kosmetik und Haushaltsartikel angeboten wurden. Hintergrund der Klage war, dass die Bestellung eines Produkts auf der Webseite durch den Button "Jetzt kaufen" abgeschlossen werden musste. Durch das Betätigen des Buttons wurde jedoch nicht nur ein Kaufvertrag... Lesen Sie mehr