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alle Urteile, veröffentlicht am 03.08.2020

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.05.2020
- 2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17 und 2 BvL 7/17 -

Besoldungs­vorschriften in Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern teilweise verfassungswidrig

Richter haben Anspruch auf höhere Besoldung für drittes und die weiteren Kinder

Das Bundes­verfassungs­gerichts hat mit Beschluss vom 04.05.2020 entschieden, dass die Besoldungs­vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentations­prinzip unvereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln. Die den Richtern und Beamten ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge müssen ihr Nettoeinkommen so erhöhen, dass ihnen für jedes dieser Kinder mindestens 115 % des grundsicherungs­rechtlichen Gesamtbedarfs nach dem SGB II zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat spätestens zum 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger der Ausgangsverfahren stehen als Richter mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe R 2 im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kläger eines Verfahrens ist verheiratet und erhielt im Jahr 2013 für drei Kinder Kindergeld. Die beiden anderen Verfahren betreffen einen Kläger, der ebenfalls verheiratet ist und in den Jahren 2014 und 2015 für vier Kinder Kindergeld erhielt. Die Kläger machen geltend, dass ihre Besoldung im Hinblick auf ihre Kinderzahl verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Prüfung vorgelegt.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2020
- 1 ABR 4/19 -

Betriebs­vereinbarung kann nicht von Zustimmungsquorum der Belegschaft abhängig gemacht werden

Vom Belegschaftsquorum anhängige Betriebs­vereinbarung unwirksam

Arbeitgeber und Betriebsrat können die Geltung einer Betriebs­vereinbarung nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Fas entschied das Bundes­arbeits­gericht mit Beschluss.

Die Arbeitgeberin schloss 2007 mit dem in ihrem Betrieb gebildeten Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu variablen Vergütungsbestandteilen der im Lager beschäftigten Arbeitnehmer. Diese sollte unter der Bedingung in Kraft treten, dass ihr "80 % der abgegebenen Stimmen" der in ihren Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf einer von der Arbeitgeberin gesetzten Frist "einzelvertraglich"... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.02.2020
- III R 66/18 -

BFH zur Ausschlussfrist für rückwirkende Gewährung von Kindergeld

Ausschlussfrist bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen

Nach einer durch das Steuer­umgehungs­bekämpfungs­gesetz mit Wirkung ab 01.01.2018 in das Kindergeldrecht eingefügten Ausschlussfrist (§ 66 Abs. 3 des Einkommen­steuergesetzes) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Die Regelung ist nur auf Anträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 eingehen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil entschieden hat, ist diese Ausschlussfrist bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen und nicht erst bei der nachfolgenden Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes. Setzt die Familienkasse das Kindergeld dagegen über den Sechsmonatszeitraum hinaus fest, muss sie es auch vollständig auszahlen.

Der Kläger ist der Vater einer im Februar 1997 geborenen Tochter. In einem bereits 2015 gestellten Antrag gab der Kläger an, dass seine Tochter ab September 2015 eine Ausbildung zur Erzieherin aufnehmen wolle.Die Familienkasse setzte daraufhin zunächst Kindergeld fest, hob die Kindergeldfestsetzung aber im Juli 2015 mangels Vorlage eines Ausbildungsnachweises... Lesen Sie mehr

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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 07.07.2020
- 4 O 3406/19 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Herausgabe von Lichtbildern für Öffentlichkeits­fahndung

Wenn andere Ermittlungsansätze keinen Erfolg versprechen, können die Strafverfolgungs­behörden in bestimmten Fällen zur sogenannten Öffentlichkeits­fahndung greifen. Dann werden Bilder des mutmaßlichen Täters veröffentlicht, um Hinweise auf seine Identität zu erlangen. Doch natürlich kann es vorkommen, dass am Ende die Person auf den Bildern nicht der wahre Täter ist. Über einen solchen Fall hatte nun das Landgerichts Osnabrück in einer besonderen Konstellation zu entscheiden (Urteil vom 07. Juli 2020 - Az. 4 O 3406/19).

In dem hier vorliegenden Fall hatte der Kläger im Sommer 2017 eine Filiale der Bank in seinem Heimatort aufgesucht und dort mit einer Angestellten gesprochen. Am selben Tag kam es zu einer versuchten Straftat in der Filiale, als ein anderer Mann mit gefälschten Papieren ein Konto eröffnen wollte. Nachdem die Bank diesen Vorfall zur Anzeige gebracht hatte, ließ die Polizei sich die Aufnahmen... Lesen Sie mehr