alle Urteile, veröffentlicht am 04.09.2020
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2020
- L 9 AL 189/18 -
LSG Nordrhein-Westfalen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Bundeswehr-Eignungsübung
Dienstbezüge während der Zeit einer Eignungsübung stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar
Dienstbezüge während der Zeit einer Eignungsübung sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i.S.v. § 151 Abs. 1 SGB III und daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 20.08.2020 entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger absolvierte nach Studium (Bachelor of Engineering) und mehrmonatiger Berufstätigkeit eine Eignungsübung bei der Bundeswehr mit dem vorläufigen Dienstgrad eines Oberleutnants. Nachdem er sich gegen eine Verpflichtung als Soldat auf Zeit entschieden hatte, endete die Eignungsübung.Die beklagte Bundesagentur für Arbeit gewährte ihm daraufhin Arbeitslosengeld, ohne die Dienstbezüge aus der Eignungsübung zu berücksichtigen. Der Kläger machte vor dem Sozialgericht Dortmund erfolgreich höheres Arbeitslosengeld geltend. Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG nun das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. ... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
- S 8 KR 392/18 -
Krankenkasse muss Kosten für Brustimplantatwechsel für beide Brüste übernehmen
Brust ist nach Krebsoperation insgesamt als ein paariges Organ wiederherzustellen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 76-jährige Frau Anspruch auf einen Brustimplantatwechsel für beide Brüste gegen ihre Krankenkasse hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erkrankte 2007 an einem Mammakarzinom an der rechten Brust. Nach einem chirurgischen Eingriff wurde die rechte Brust rekonstruiert und die linke Brust entsprechend angepasst. Nach einem Sturz 2017 trat aus einem Implantat Silikonöl aus. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten für einen Implantatwechsel in beiden Brüsten. Der Beklagte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.09.2020
- 4 U 46/19 -
Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam
GDL muss 170.000 Euro an ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden zahlen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zur Zahlung von knapp 170.000,00 € an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden verurteilt. Nach einer wirksamen Amtsenthebung sei der daneben bestehende Dienstvertrag nicht wirksam gekündigt worden. Es fehle sowohl an einer rechtzeitig von dem hierfür zuständigen Hauptvorstand ausgesprochenen Kündigungserklärung als auch an einem wichtigen Grund für die Kündigung, begründete das OLG das Urteil.
Der Kläger war stellvertretender Bundesvorsitzender der beklagten GDL. Er begehrt u.a. Vergütung für die Jahre 2013-2017. Der Kläger war seit 2008 bei der Beklagten tätig und im Mai 2012 zum weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Beklagten gewählt worden. Zugleich beschloss der Hauptvorstand der Beklagten den Abschluss von Dienstverhältnissen vom 01.06.2012 bis 31.12.2017... Lesen Sie mehr