alle Urteile, veröffentlicht am 01.09.2020
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2020
- VG 1 K 11/18 -
Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien
Politische Partei muss für Sondernutzung Gebühren zahlen
Schaukästen politischer Parteien auf öffentlichem Straßenland stellen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eine straßenrechtliche Sondernutzung dar und sind deshalb gebührenpflichtig.
Die Klägerin ist ein Kreisverband einer politischen Partei. In diesem Kreis befinden sich an 27 Standorten seit mehreren Jahrzehnten Schaukästen im öffentlichen Straßenland. Dabei handelt es sich um Metallkästen mit einer Frontscheibe aus Glas, die mit zwei Standbeinen fest mit dem Boden verbunden sind. Die Schaukästen werden ganzjährig für Informationen der Partei genutzt. Mit Gebührenbescheid vom 4. Januar 2017 forderte das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin von der Klägerin für die Aufstellung Sondernutzungsgebühren in Höhe von 4.988,16 Euro für den Zeitraum von einem Jahr, weil es sich hierbei um eine Sondernutzung handele und - anders als bisher... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2020
- 7 L 1540/20 -
Quarantäne an Kölner Grundschule wegen Corona-Ansteckungsgefahr rechtens
Schüler hatte Kontakt mit einem mit dem Corona-Virus infizierten Mitschüler
Die Stadt Köln durfte eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für einen Schüler einer Kölner Grundschule anordnen, der mit einem mit dem Corona-Virus infizierten Mitschüler bei der Nachmittagsbetreuung engen Kontakt gehabt hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und einen Eilantrag des betroffenen Viertklässlers abgelehnt.
Nachdem an einer Kölner Grundschule zwei Schüler aus verschiedenen Klassen positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren, hatte die Stadt Köln am 24.08.2020 angeordnet, dass die Mitschüler aus beiden Schulklassen sich jeweils für zwei Wochen ab dem letzten Kontakt in häusliche Quarantäne zu begeben hätten. Hiergegen wandte sich einer der betroffenen Mitschüler mit einem Eilantrag... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2020
- 3 MR 37/20 -
OVG Schleswig bestätigt Maskenpflicht auf dem Schulgelände
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch außerhalb des Unterrichts
Die in der schleswig-holsteinischen Corona-Bekämpfungsverordnung angeordnete Pflicht für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen verletzt nicht das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), das auch umfasst, das Kindeswohl zu schützen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Durch das Tragen einer Maske sei keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten; denn in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werde dadurch nicht eingegriffen, führte das Gericht aus. Die Richter wiesen einen Eilantrag von Eltern eines Schülers der zweiten Klasse abgewiesen.Die Maskenpflicht gilt in Schleswig-Holstein auf dem... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.2020
- 20 A 1932/11 -
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klage gegen CO-Pipeline von Dormagen nach Krefeld ab
Streit um Errichtung und Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid (CO)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nach dreitägiger mündlicher Verhandlung die Klagen mehrerer Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen, mit dem diese die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid (CO) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen zugelassen hatte.
Vier Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007 geklagt, der zwischenzeitlich mehrfach ergänzt und geändert worden ist. Die Pipeline soll die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der früheren Bayer Material Science AG, nunmehr Covestro Deutschland AG, in Krefeld-Uerdingen und Dormagen verbinden,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 25.08.2020
- 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/19 -
Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zur Arbeitnehmereigenschaft
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.
Die Beklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die sexuelle Dienstleistungen im Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag anbieten. Sie werden von der Beklagten als freiberufliche Mitarbeiterinnen geführt. Den Telefonistinnen wird von einer anderen Gesellschaft für ihre Tätigkeit ein ca. sechs bis acht Quadratmeter großer Raum mit Tisch, Stuhl,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 01.09.2020
- 4 L 2889/20.GI -
Veranstaltung mit 820 Besuchern ("Bulent Ceylan - Luschtobjekt") in Gießener Kongresshalle ist nicht zulässig
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung verstößt nicht gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit,
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem der Veranstalter der für den 4. September 2020 geplanten Comedyshow "Bulent Ceylan - Luschtobjekt" die Gestattung zur Durchführung mit einer Besucherzahl von 820 Personen begehrte.
Nach der in Hessen geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sind Kulturveranstaltungen mit mehr als 250 Personen untersagt, können aber im Einzelfall durch das Gesundheitsamt des zuständigen Landkreises genehmigt werden.Den Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung für die besagte Veranstaltung lehnte der Landkreis Gießen mit Bescheid... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 03.07.2020
- B 8 SO 15/19 R -
Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von Sozialleistungen
Beginn der Verzinsung setzt einen "vollständigen Leistungsantrag" beim zuständigen Leistungsträger voraus
Wem zunächst zu Unrecht Sozialleistungen verwehrt werden und wer später eine Nachzahlung erhält, kann Anspruch auf Zinsen haben. Der Anspruch auf Verzinsung entsteht nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt der Fälligkeit. Fällig werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
Der beklagte Sozialhilfeträger bewilligte der Klägerin für die Zeit von August 2015 bis Juli 2016 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, übernahm dabei die Kosten der Unterkunft und Heizung aber nur teilweise. Den Antrag auf Überprüfung des bestandskräftigen Bewilligungsbescheids nach § 44 SGB X lehnte der Beklagte ab. Das SG verurteilte den... Lesen Sie mehr