alle Urteile, veröffentlicht am 20.09.2022
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.09.2021
- 7 U 29/16 -
Schmerzensgeld von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels eines 35-jährigen Radsportlers
Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate
Erleidet ein 35-jähriger Radsportler unfallbedingt eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € rechtfertigen. Zudem begründet eine hohe Inflationsrate eine Erhöhung des Schmerzensgelds. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2012 verunfallte ein 35 Jahre alter Marineoffizier in einem Wald in Schleswig-Holstein mit seinem Mountainbike. Er stürzte über ein sogenanntes Ziehharmonika-Heck, welches aus zwei quer über den Waldweg laufende Stacheldrähte in einer Höhe von 60 und 90 cm bestand. Der Radfahrer fiel in den Stacheldraht und brach sich den Halswirbel, was eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels nach sich zog. Der Radfahrer klagte aufgrund des Unfalls gegen die Jagdpächter und die Eigentümerin des Feldweges unter anderem auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.04.2022
- 6 C 350/21 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Verlegung des Müllplatzes um 157 m
Vorliegen eines nur unerheblichen Mietmangels
Die Verlegung des Müllplatzes um 157 m begründet kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB, da insofern nur ein unerheblicher Mietmangel vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg eine Mietminderung, weil die Vermieterin den Müllplatz aufgrund einer Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück verlegt hatte. Dies führte dazu, dass die Mieter 157 Meter länger zum Müllplatz brauchten.Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2022
- 4 AZR 83/21 -
Verlängerung der Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich
Tariflich festgelegte Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten rechtmäßig
Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese sei auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.
Der Kläger war der Beklagten ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. (Südwestmetall). In ihrem Unternehmen galt daher der zwischen Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2022
- C-793/19; C-794/19 -
EuGH: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
EuGH setzt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen
Das Unionsrecht steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegen, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Dies hat der EuGH entschieden. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.
SpaceNet und Telekom Deutschland erbringen in Deutschland öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste; Telekom Deutschland erbringt darüber hinaus öffentlich zugängliche Telefondienste. Beide fochten vor den deutschen Gerichten die ihnen durch das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) auferlegte Pflicht an, ab dem 1. Juli 2017 Verkehrs- und Standortdaten betreffend die Telekommunikation... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.09.2022
- 1 K 951/18 und 1 K 4831/20 -
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
Unterschiedliche Ausbildungsanforderungen stellt sachlichen Grund für unterschiedliche Besoldungszuordnung dar
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit gestern verkündeten Urteilen entschieden und die Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen.
Beide Klägerinnen hatten die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erworben und waren bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung gemäß der gesetzlichen Regelung der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Gegen Ende ihrer aktiven Dienstzeit legten sie hiergegen Widerspruch ein und erhoben anschließend Klage. Sie verlangten, wie Studienräte der Besoldungsgruppe... Lesen Sie mehr