alle Urteile, veröffentlicht am 31.01.2024
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2023
- 1 StR 223/23 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Amtsrichters wegen Rechtsbeugung
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf
Das Landgericht hat nach einem aufwendigen Verfahren den angeklagten Amtsrichter u.a. wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt, einen Autohändler u.a. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie einen Polizeibeamten wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung. Gegen alle drei Angeklagten hat das Landgericht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe bestätigt und verwarf die Revisionen eines Amtsrichters und eines Autohändlers.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts beriet der Amtsrichter - was ihm durch das Deutsche Richtergesetz verboten war - nebenberuflich den befreundeten Autohändler in Rechtsfragen in den Jahren 2014 bis 2016; er erhielt als Honorar hierfür monatlich 450 € bzw. durfte zeitweilig verschiedene Pkws kostenlos nutzen. Aus Gefälligkeit beging der Amtsrichter in einem gegen einen weitläufigen Bekannten des Autohändlers geführten Strafverfahren gravierende Verfahrensverstöße, um das Verfahren mit einer Bewährungsstrafe schnell abzuschließen; auf die Bewährungsstrafe hatte sich der Amtsrichter mit dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2023
- 14 ME 124/23 -
Anspruch auf Übernahme von Taxi-Kosten für Schüler mit Asperger-Syndrom
Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Ist es für einen Schüler mit Asperger-Syndrom nicht möglich zum Erreichen der Schule die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, steht ihm ein Anspruch auf Übernahme der Taxi-Kosten zu. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unter dem Asperger-Syndrom leidender Schüler besuchte ein Gymnasium in Niedersachsen. Nachdem die zuständige Behörde die Kosten für eine Einzelbeförderung des Schülers zur Schule seit dem Jahr 2021 übernommen hatte, verweigerte sie ab dem Jahr 2023 die Kostenübernahme. Der Schüler gab an, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu können... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2023
- 10 WF 183/23 -
Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Vorliegen der Belehrung über Folgen des Verstoßes gegen Umgangsregelung voraus
Keine Ahndung von Umgangsverstößen vor Zustellung der Belehrung
Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Hannover haben die Eltern einer 12-jährigen Tochter am 2. Juni 2023 vereinbart, dass der Kindesvater bis einschließlich 31. August 2023 keinen Umgang mit dem Kind haben sollte. Auch sonstige Kontakte waren untersagt. Das Gericht billigte die Vereinbarung und belehrte die Beteiligten mit... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.10.2023
- III R 10/22 -
Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Kein Anspruch auf Kindergeld bei einem Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, liegt eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z.B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. Daran fehlt es, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen. Dies hat zur Folge, dass die Erstausbildung mit dem vorherigen Ausbildungsabschnitt abgeschlossen ist, so dass der Kindergeldberechtigte in der Folgezeit einen Kindergeldanspruch nur dann behält, wenn das Kind nicht oder nicht mehr 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Der Kläger ist Vater einer im Februar 1996 geborenen Tochter, die zum Ende des Sommersemesters 2018 ein Studium im Fach C mit dem Bachelor of Science abschloss. In den Monaten Oktober 2018 bis einschließlich Mai 2019 absolvierte die Tochter einen Freiwilligendienst. Im Juli 2019 wurde sie zum Masterstudium im Fach C zugelassen, welches sie im Oktober 2019 aufnahm. Zwischen Juli und... Lesen Sie mehr