alle Urteile, veröffentlicht am 02.01.2024
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2023
- 8 C 9.22 -
Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi in Berlin (West)
Rehabilitierungsgesetz greift nur bei Stasi-Maßnahmen auf DDR-Gebiet
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) besteht kein Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldleistung wegen Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR, die in Berlin (West) ergangen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger lebte zunächst in der DDR. In den 1970er Jahren wurde er wegen "versuchter Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme" zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem ihn die Bundesrepublik Deutschland freigekauft hatte, siedelte er nach Berlin (West) über, betätigte sich politisch und beteiligte sich an Protestaktionen gegen das SED-Regime. In den 1980er Jahren war er deshalb in Berlin (West) vom MfS veranlassten Zersetzungsmaßnahmen in Form anonymer Drohungen und Diffamierungen ausgesetzt. Für die in der DDR erlittene Haftzeit wurde der Kläger strafrechtlich rehabilitiert. Nach Inkrafttreten des § 1 a Abs. 2 Satz 1 VwRehaG stellte... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.2023
- 2-13 T 56/23 -
Bei nur einem Verwalterkandidat reduziert sich Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten
Voraussetzung ist Vorliegen von annehmbaren Konditionen
Ist nur ein Kandidat bereit die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu übernehmen und sind die Konditionen annehmbar, so reduziert sich das Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten. Das Fehlen von Alternativangeboten ist dann unschädlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten Wohnungseigentümer gegen die Nichtbestellung eines Verwalters. Die Wohnungseigentümergemeinschaft war verwalterlos und es gab nur einen Kandidaten, der sich zu annehmbaren Konditionen zur Verwaltung bereit erklärt hatte. Die übrigen Wohnungseigentümer verweigerten die Verwalterbestellung mit dem Hinweis, dass keine Alternativangebote vorlagen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.05.2023
- 1116 Cs 117 Js 115394/23 -
Schuss mit Schreckschussrevolver in Silvesternacht
Unerlaubtes Schießen mit einer Schusswaffe (§ 53 Abs.1 Nr.3 WaffG)
Das Amtsgericht München verurteilte einen 55-jährigen Mann wegen vorsätzlichen Schießens mit einer Schusswaffe ohne Erlaubnis und setzte gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro fest.
Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts am 01.01.2023 gegen 01.00 Uhr von dem nicht öffentlich zugänglichen Laubengang zu seiner Wohnung in München ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schreckschusswaffe „Signal Revolver RG 99“ abgefeuert. Bei der Waffe handelte es sich um ein Erbstück aus dem Nachlass seines Vaters.Eine Verurteilung wegen des... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2023
- 28 L 3333/23 und 28 L 3345/23 -
Wölfin „Gloria“ darf vorläufig nicht abgeschossen werden
Kreis Wesel erlaubte am 22.12.2023 Tötung von Wölfin Gloria
Die Wölfin "Gloria" darf vorläufig nicht abgeschossen werden, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Anträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von diesen gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel erhobenen Klagen entschieden hat. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch am 21.12.2023 ergangene Beschlüsse im Wege von Zwischenverfügungen entschieden.
Als Grund für die erlaubte Tötung gibt der Kreis wiederholte Risse von Nutztieren an, für die die Wölfin verantwortlich ist. Seit 2018 bis Mitte November diesen Jahres hat Gloria laut des Kreises Wesel nachweislich mehr als 160 Nutztiere wie Schafe und Ponys getötet, bei 17 Rissen wird es vermutet. Dabei hätte Gloria in mehreren Fällen sogar einen empfohlenen Schutz gegen... Lesen Sie mehr