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Donnerstag, 21. November 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 12.03.2024

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2024
- 14 Sa 1148/23 -

Tariflicher Ausschluss der Inflations­ausgleichs­prämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam

Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ist sachlich gerechtfertigt

Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflations­ausgleichs­prämie ist rechtlich möglich. Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf sah in dem Fall eines Arbeitnehmers eines Unternehmens in der Energiewirtschaft keine unzulässige Alters­diskriminierung.

Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er befindet sich in der für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2026 vereinbarten Altersteilzeit im Blockmodell. Die Passivphase begann am 01.05.2022. Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte sich mit Gewerkschaft ver.di für die Beklagte in der Tarifrunde 2023 auf eine zweistufige Gehaltserhöhung um 10,5 %, von der auch der Kläger profitiert. Die Tarifvertragsparteien schlossen zusätzlich einen Tarifvertrag über eine einmalige Sonderzahlung gemäß § 3 Nr. 11c Einkommenssteuergesetz (TV IAP), d.h. über die Zahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024
- 11 TaBVGa 135/24 -

Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden

Mögliche Anfechtbarkeit der Wahl kein ausreichender Grund für einen Abbruch

In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.

In der Tesla Gigafactory in Grünheide wurde am 28.02.2022 erstmalig ein Betriebsrat gewählt, der bei damals rund 2.300 Beschäftigten aus 19 Betriebsratsmitgliedern bestand. Anfang Januar 2024 war die Zahl der Beschäftigten auf rund 12.500 angestiegen. Nach der gesetzlichen Regelung ist ein Betriebsrat vor Ablauf der regelmäßig vierjährigen Amtszeit neu zu wählen, wenn mit Ablauf... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 29.02.2024
- B 8 AY 3823 -

Krankenkassen müssen Psychiatriekosten für Asylbewerber übernehmen

Behandlung war auch bei einem perspektivisch nur vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich

Die Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber bei akuter Erkrankung sind zu erstatten. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger war nach dem Suizidversuch seines Mitbewohners in der Flüchtlingsunterkunft wegen akuter psychischer Erkrankungen stationär in das Krankenhaus aufgenommen und behandelt worden.Akut kann auch die Verschlimmerung einer bestehenden, gegebenenfalls chronischen Erkrankung sein, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Dies war vorliegend... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024
- 12 Ga 37/24 -

Streiks der GDL sind zulässig

Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).

Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2024
- 10 GLa 229/24 -

Lokführerstreik kann weitergehen - Bahn scheitert auch in der zweiten Instanz

Eilantrag der Bahn auf Untersagung GDL-Streiks zurückgewiesen

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher führte zur Begründung der Entscheidung der Kammer aus, dass der Streik insbesondere nicht deshalb rechtswidrig sei, weil damit tariflich nicht regelbare Ziele verfolgt würden. Hierzu könne nicht darauf abgestellt werden, dass die GDL Forderungen - wie etwa eine Abbedingung des Grundsatzes der Tarifeinheit - aufgestellt habe, die nicht als... Lesen Sie mehr