alle Urteile, veröffentlicht am 27.03.2024
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.03.2024
- 5 KN 9/21 -
Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie"
Der Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" aus der Weiterbildungsordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil eine Verletzung eigener Rechte der Ärztin nicht in Betracht kam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Die Antragstellerin ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und berechtigt, die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" zu führen. Die Ärztekammer hat ihr 2017 außerdem eine bis 2025 geltende Befugnis zur Weiterbildung in Homöopathie erteilt und ihre Praxis als Weiterbildungsstätte zugelassen.Seit 2020 enthält die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer keine Zusatzbezeichnung "Homöopathie" mehr. Diese Zusatzbezeichnung kann deshalb nicht mehr neu erworben werden. Ärzte, die sie bereits erworben haben, dürfen Sie jedoch weiterhin führen und begonnene Zusatzausbildungen durften innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung beendet werden.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.03.2024
- 14 K 6556/20 -
Teilweise rechtswidrig: Bundesrepublik Deutschland muss LKW-Maut teilweise zurück zahlen
Kosten der Verkehrspolizei durften nicht mit einberechnet werden
Die Erhebung von LKW-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet.
Die Klägerin selbst hatte von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung der gezahlten LKW-Maut in Höhe des Anteils der Verkehrspolizeikosten plus Verzinsung (nur) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020 verlangt. Der nach einem ablehnenden Bescheid erhobenen Klage gab das Gericht nun statt.Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Kosten der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.03.2024
- 6 K 273/23.WI -
Klage gegen Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit im Waffenrecht ohne Erfolg
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat die Klage gegen eine Gebührenerhebung für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG abgewiesen. Der Kläger ist im Besitz von Springmessern, die seit 2003 verbotene Waffen sind. Für diesen Altbesitz erteilte ihm das Bundeskriminalamt im Jahr 2004 eine widerrufliche, unbefristete Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG. Für die bisher erhobenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurde keine Gebühr erhoben.
Im Rahmen der Neuregelung des Gebührenrechts des Bundes trat zum 01.10.2019 die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMIBGebV, BGB1.1 2019, S. 1359) in Kraft, nach der für turnusmäßige Regelüberprüfungen der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 Abs. 3 WaffG bei Inhabern von Ausnahmegenehmigungen nach § 40 Abs. 4 WaffG vom Bundeskriminalamt eine... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2024
- L 3 U 62/23 -
Hirsch verletzt Jäger: Schutz der Unfallversicherung greift nicht
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines einige Tage zuvor geschossenen Hirsches verletzt, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.
Der zum Unfallzeitpunkt 43-jährige Kläger ist Inhaber eines sogenannten Jagdbegehungsscheins für ein im Spreewald gelegenes Jagdrevier. Danach ist es ihm gestattet, gemeinsam und in Absprache mit den beiden Pächtern des Reviers dort der Jagd nachzugehen. Als Gegenleistung für die Jagderlaubnis unterstützt er die Pächter bei einer Reihe von Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Jagd... Lesen Sie mehr