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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 20.01.2020
- 1 L 13/20 -
Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen Feuerwehr rechtens
Dauerhafte Rechtsuntreue rechtfertigt in Frage stellen der Vertrauenswürdigkeit
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass der Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen Feuerwehr voraussichtlich rechtens ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 55-jähriger Antragsteller aus dem Kreis Heinsberg im einstweiligen Rechtsschutz vergebens gegen seinen
Schwere Dienstvergehen stellen erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit in Frage
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, dass dem Antragsteller ein schweres Dienstvergehen vorgehalten werden könne, das den
Behörde durfte aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen auf fehlende charakterliche Eignung schließen
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bildeten eine Gefahrengemeinschaft, die ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis erfordere und im Einsatzfall in besonderer Weise auf ein kameradschaftliches Zusammenwirken angewiesen sei, bei dem sich die Mitglieder aufeinander verlassen können. Dass dieses Vertrauensverhältnis angesichts der offenkundigen Einstellung des Antragstellers, sich an strafbewehrte Regeln nicht durchweg halten zu wollen, gestört sei, habe die Behörde nachvollziehbar ausgeführt. Sie habe von den vermehrten strafgerichtlichen Verurteilungen des Antragstellers auf dessen fehlende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28333
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