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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.09.2023
- 1 L 832/23 -
Tätowierung mit Schlangenkopf schließt Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht aus
Schlangenkopf-Tattoo lässt keinen Rückschluss auf charakterliche Ungeeignetheit eines Polizeibewerbers zu
Einem aus dem Kreis Düren stammenden Bewerber um die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst kann die Einstellung jedenfalls nicht wegen seiner Tätowierung verweigert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Ein
Kläger hat Anspruch auf erneute Prüfung seiner Bewerbung
Der antragstellende
Verfassungsfeindliche Anschauung nicht erkennbar
Zwar können grundsätzlich aufgrund von Tätowierungen Zweifel gerechtfertigt sein, die die Einstellung ausschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch entsprechende symbolträchtige Tätowierungen eine verfassungsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck kommt. Sofern einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33322
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