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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 21.01.2020
- 3 K 1782/18 -
Teilnahme gegen Zahlung eines "Produktionskostenbeitrags": Pornodreh kann wegen fehlender Erlaubnis gemäß Prostituiertenschutzgesetz untersagt werden
Kein Pornofilmdreh, sondern "gefilmte Prostitution"
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Aachen einem Produzent von Pornofilmen zurecht eine Veranstaltung, bei der Amateurdarsteller/-innen gegen einen "Produktionskostenbeitrag" mitwirken sollten, untersagt hat. Die Produktion hätte einer Genehmigung gemäß Prostituiertenschutzgesetz bedurft, da es sich beim Angebot sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt um Prostitution handelt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls produziert und vertreibt
Angebot sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt sind als Prostitution anzusehen
Die dagegen gerichtete Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Aachen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sexuelle Dienstleistungen gegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28328
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