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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 05.11.2020
- 3 K 716/17 -
In Wohngebieten ist Plakatwerbetafel zur Fremdwerbung bauordnungsrechtlich unzulässig
Zulässigkeit der Plakatwerbetafel zur Eigenwerbung
In Wohngebieten von Nordrhein-Westfalen ist eine Plakatwerbetafel in Euroformat zur Fremdwerbung gemäß § 10 Abs. 4 BauO Nordrhein-Westfalen unzulässig. Eine Zulässigkeit besteht nur, wenn die Werbetafel der Eigenwerbung dient. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen der Außenwerbung beantragte im August 2016 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer
Unzulässigkeit einer Plakatwerbetafel in Wohngebiet
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied gegen das Werbeunternehmen. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29712
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