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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 04.09.2017
- 6 K 736/16 und 6 K 1104/16 -
Keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Aachen
Unannehmlichkeiten durch Einrichtung der Umweltzone müssten im Hinblick auf hohe Bedeutung des Gesundheitsschutzes hingenommen werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass weder die Gehbehinderung einer Privatperson noch die erschwerte, aber nicht existenzgefährdende Ausübung eines Gewerbes den Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Aachen rechtfertigen.
Angesichts fortdauernder Überschreitungen des Grenzwertes für die Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2016 durch die Bezirksregierung Köln eine "grüne Umweltzone" eingeführt. Sie sieht in einem räumlich begrenzten Bereich des Aachener Stadtgebiets ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge vor, die nicht mit einer grünen Plakette ausgestattet sind. Eine Befreiung von dem Verkehrsverbot kann auf Antrag erfolgen, insbesondere in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte.
Kläger beantragt wegen Gehbehinderung Ausnahmegenehmigung für Umweltzone
Der Kläger des ersten zugrunde liegenden Verfahrens wohnt außerhalb der
Geltend gemachte Umstände begründen keine unzumutbaren Nachteile
Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, dass die vom Kläger geltend gemachten Umstände keine unzumutbaren Nachteile begründen würden, die ihn im Verhältnis zu anderen Besuchern der
Gerüstbaubetrieb beantrag Ausnahmegenehmigung für Lkw
Im zweiten Fall beantragte ein Gerüstbaubetrieb mit Sitz außerhalb der
Ausübung des Gewerbes in der Umweltzone wird durch Verkehrsverbot nicht unmöglich gemacht
Auch diese Klage blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die Klägerin zwar - anders als Privatpersonen - nicht darauf verwiesen werden könne, die erforderlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch die Inanspruchnahme eines Taxis zu bewältigen. Doch werde der Klägerin durch Verkehrsverbot die Ausübung ihres Gewerbes in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- VG Leipzig: Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone für Kleinbus-Besitzer und Autowerkstatt erfolglos
(Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 25.05.2011
[Aktenzeichen: 1 L 53/11 und 1 L 42/11 (Beschluss vom 09.06.2011)]) - Umweltzone in Berlin: Nachrüstung von alten PKW wirtschaftlich zumutbar
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.02.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 16.08 und VG 10 A 23.08])
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Dokument-Nr. 25027
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