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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.02.2024
- 1 L 340/23 -
Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen zur AfD
Berichterstattung mit höherrangigem Recht vereinbar und stellt auch keinen Verstoß gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit dar
Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD vorerst nicht korrigieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden.
Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wird die Partei
Anhaltspunkte für Rechtsextremismuspotential ausreichend
Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Das Bundesministerium des Innern sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) berechtigt, die Öffentlichkeit in einem jährlichen Bericht u.a. über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche
Mit Auflösung des AfD-"Flügels" sei Rechtsextremismuspotential der AfD nicht verschwunden
Die Zuordnung habe die Antragsgegnerin zutreffend auf der Grundlage der Stärke des ehemaligen sog. "Flügels" der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33714
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