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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2024
- 10 L 419.23 -
Keine schwimmende Bar auf der Havel
VG verweist auf strenge Maßstäbe im Gewässer
Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin umgehend beendet werden.
Der Antragsteller ist Eigentümer eines Bootes, welches er überwiegend an Dritte vermietet, im Sommer aber an drei Tagen am Wochenende zum Ausschank von Getränken an Gäste nutzt. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt forderte ihn im August 2023 sofort vollziehbar auf, die
Bar stellt nicht genehmigte Anlage nach Berliner Wassergesetz dar
Das VG Berlin hat die Rechtmäßigkeit der Anordnung überwiegend bestätigt. Bei der schwimmenden Bar handele es sich um eine nicht genehmigte Anlage, deren Beseitigung die Wasserbehörde nach dem Berliner Wassergesetz habe anordnen dürfen. Auch wenn das
Strenger Maßstab gerechtfertigt
Wegen der besondere Bedeutung, die dem Wasser für die Allgemeinheit wie für den Einzelnen zukomme und mit Rücksicht darauf, dass das Wasser und der Wasserhaushalt gegenüber Verunreinigungen und sonstigen nachteiligen Einwirkungen in besonderer Weise anfällig sei, sei ein strenger Maßstab gerechtfertigt, weshalb der Antragsteller auch keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33702
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