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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.08.2023
- 24 L 157/23 -
Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben
Wechselkröten durch Amphibienschutzzaun weder eingesperrt noch getrennt
Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, auf denen ein 90 Hektar großer "Clean Tech Business Park" entstehen soll. Im Plangebiet wurden verschiedene geschützte Arten, darunter die besonders geschützten Arten der
VG: Wechselkröten nicht eingesperrt oder getrennt
Dagegen richtete sich der
Auch keine populationsrelevante Störung der Feldlerche zu erwarten
Mit Blick auf die Feldlerche sei zwar nicht auszuschließen, dass die bodenbrütenden Zugvögel ihre Gelege verlassen könnten, weil der Zaun ihre Sicht auf sich nähernde Feinde beeinträchtige. Das Tötungsrisiko werde dadurch jedoch nicht signifikant erhöht, was sich auch daran zeige, dass auf dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33205
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