die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amphibienschutzzaun“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.08.2023
- 24 L 157/23 -
Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben
Wechselkröten durch Amphibienschutzzaun weder eingesperrt noch getrennt
Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, auf denen ein 90 Hektar großer "Clean Tech Business Park" entstehen soll. Im Plangebiet wurden verschiedene geschützte Arten, darunter die besonders geschützten Arten der Wechselkröte (Bufo viridis) und der Feldlerche (Alauda arvens) dokumentiert. Um die Einwanderung von Wechselkröten zu verhindern, umzäunte die Antragstellerin ein von ihr vermarktetes, rund ein Hektar großes Grundstück mit einem für die Tiere unüberwindbaren Amphibienschutzzaun. Dieser ist 10 cm tief in den Boden eingegraben und ragt 50 cm darüber hinaus. Das Bezirksamt untersagte die Aufstellung des... Lesen Sie mehr