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Verwaltungsgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 15.11.2023
- 3 K 191/23 -
Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden
Forderung einschließlich der geltend gemachten Zinsen nicht zu beanstanden
Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im Juni 2022 fand eine
Anspruch auf Kostenerstattung basiert auf öffentlich-rechtlichen Vertrag
Die Klage hatte Erfolg. Der Anspruch auf Kostenerstattung ergebe sich aus dem öffentlich-rechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33635
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