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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2016
- VG 1 K 255.13 -
PRO NRW durfte in Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden
Partei verfolgt Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt werden durfte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Bürgerbewegung PRO NRW, ist in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen
Partei propagiert aggressives Feindbild Islam und grenzt Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung oder Abstammung aus
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Klage von "pro NRW" gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht überwiegend ohne Erfolg
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2013
[Aktenzeichen: 22 K 2532/11]) - Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2015
[Aktenzeichen: 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609])
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Dokument-Nr. 22131
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