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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2013
- 22 K 2532/11 -
Klage von "pro NRW" gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht überwiegend ohne Erfolg
Faktenlage rechtfertigt Einschätzung der Partei als verfassungsfeindlich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Partei "Bürgerbewegung pro NRW" ("pro NRW") gegen deren Erwähnung in dem Verfassungsschutzbericht 2009 sowie in dem Zwischenbericht 2010 abgewiesen und ihr - soweit sie gegen die Erwähnung der Partei in dem Verfassungsschutzbericht 2010 gerichtet war - teilweise stattgegeben.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das beklagte Land berechtigt gewesen sei, zum Zwecke der erforderlichen Aufklärung der Öffentlichkeit in dem
Passage über Darstellung des Grundrechts auf freie Religionsausübung für Muslime rechtswidrig
Als
Land sagt Richtigstellung für weitere beanstandete Passagen zu
Hinsichtlich zweier von der Kammer im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- Erwähnung des "Bürgerbewegung pro Köln e.V." im Verfassungsschutzbericht rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2010
[Aktenzeichen: VG 1 K 296.09]) - Pro NRW-Demonstration: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.05.2012
[Aktenzeichen: 6 L 220/12])
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Dokument-Nr. 15948
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