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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.07.2008
- VG 11 A 320.08 -
Falschparken unter Beobachtung von Polizisten schützt nicht vor Umsetzung
Schlechte Karten für Falschparker vor Botschaft
Wer seinen PKW in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Fahrzeughalters abgewiesen, der vom Polizeipräsidenten zur Zahlung einer Umsetzungsgebühr in Höhe von 188,- Euro herangezogen worden war.
Der Kläger hatte sein
Für die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme ist eine konkrete Behinderung nicht notwendig
Nach der ständigen Rechtsprechung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/08 des VG Berlin vom 28.08.2008
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Dokument-Nr. 6608
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