die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umsetzen (eines Autos)“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2022
- 11 K 298/21 -
Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Falschparker umsetzen
Aufgabenübertragung im MobG Bln steht mit höherrangigem Recht in Einklang
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Weißensee geparkt war. Ein Mitarbeiter der BVG stellte dies fest und veranlasste die Umsetzung des Fahrzeugs. Der Kläger wandte sich gegen den darauf ergangenen Gebührenbescheid in Höhe von 208,33 Euro mit der Begründung, auch wenn er im Haltestellenbereich geparkt habe, habe er niemanden behindert. Damit sei die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen.Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides. Dabei hatte sich das Gericht erstmals mit der durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG Bln) geschaffenen Befugnis zu befassen, wonach die BVG Umsetzungen von verkehrswidrig geparkten Kraftfahrzeugen veranlassen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.15 -
BVerwG zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen
Verkehrsteilnehmer sind nur bei konkretem Anlass zur Nachschau verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht hat präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen.
Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015
- OVG 1 B 33.14 -
Autofahrer müssen sich beim Abstellen eines Fahrzeugs sorgfältig nach aufgestellten mobilen Halteverbotsschildern umsehen
OVG Berlin-Brandenburg zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren erneut bestätigt, dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, andere Anforderungen zu stellen sind als an solche für den fließenden Verkehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde dazu verpflichtet, eine Umsetzungsgebühr zu bezahlen, nachdem er hatte sein Auto in einem Bereich abgestellt hatte, in dem mobile Halteverbotsschilder angebracht waren und sein Fahrzeug daraufhin umgesetzt wurde. Der Mann hat vergeblich geltend gemacht, dass die Halteverbotsschilder nicht mit einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar gewesen seien.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2014
- V ZR 229/13 -
Falschparker ist nicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten verpflichtet
Ersatzpflicht des Falschparkers wird durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Falschparker dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Pkw des Klägers unberechtigt auf dem als solchen gekennzeichneten Kundenparkplatz eines Fitnessstudios in München abgestellt. Dessen Betreiberin beauftragte die Beklagte aufgrund eines mit dieser abgeschlossenen Rahmenvertrags mit dem Entfernen des Fahrzeugs. Hierfür war ein Pauschalbetrag von 250 Euro netto vereinbart. Die aus dem unberechtigten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.06.2013
- VG 14 K 34.13 -
Abschleppen eines PKW durch ein privates Unternehmen stellt keine Benutzung polizeilicher Einrichtungen dar
"Benutzen" setzt willensgetragene Entscheidung des Fahrzeughalters voraus
In der amtlich angeordneten Umsetzung eines PKW liegt keine Benutzung einer öffentlichen Einrichtung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und hob damit einen Bescheid auf, mit dem die Polizei Umsetzungsgebühren für das Abschleppen durch ein privates Unternehmen erhoben hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Ordnungsbeamte im September 2010 die Umsetzung des innerhalb eines Haltverbots abgestellten Fahrzeugs der Klägerin angeordnet. Hierfür sollte sie eine Gebühr in Höhe von 138 Euro auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO) zahlen.Das Verwaltungsgericht Berlin gab der hiergegen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.08.2010
- VG 11 K 279.10 -
Parken im Halteverbot: Auto kann auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden
Verkehrsbehörde ist nicht verpflichtet, Hintergründe für Einrichtung eines absoluten Haltverbots erkennbar zu machen
Ein Kraftfahrzeug, das im Halteverbot steht, kann von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte seinen PKW im Oktober 2009 in einem vor der Oberschule der Jüdischen Gemeinde in Berlin-Mitte eingerichteten Haltverbotsbereich geparkt. Polizeibeamte ordneten daraufhin die Umsetzung des Fahrzeugs an. Gegen den Gebührenbescheid in Höhe von 125 Euro hatte der Kläger eingewandt, es sei für ihn als Ortsfremden nicht erkennbar gewesen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 05.07.2010
- 6 K 512/08 -
Bei Parken im Kreuzungsbereich darf abgeschleppt werden
Verkehrsbehinderungen und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich
Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau ihren Wagen im Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt. Der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten betrug 1,35 m. Die Verkehrsüberwachung lies das Fahrzeug abschleppen, da es zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt und Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn behindert haben solle. Die Frau musste für das "Auslösen" ihres... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2009
- V ZR 144/08 -
BGH: Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge gerechtfertigt
Parkplatzinhaber darf widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und Kosten in Rechnung stellen
Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern hingewiesen, ebenso darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.Am 20. April 2007 stellte der Kläger seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr wurde sein... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 11.02.2009
- 1 A 45/08 -
Auto darf auch ohne Parkverbot abgeschleppt werden
Gebot der Rücksichtnahme verletzt
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage eines Bürgers abgewiesen, der sich gegen die Inanspruchnahme für die Kosten des Abschleppens seines auf der Bürgerstraße in Göttingen abgestellten Fahrzeuges gewendet hatte.
Anlässlich einer in Göttingen absolvierten Fortbildungsveranstaltung parkte der Kläger seinen PKW am Dienstag d. 18. September 2007 ganztägig auf der Bürgerstraße in Göttingen in Fahrtrichtung Rathaus. Das Fahrzeug behinderte den fließenden Verkehr erheblich, wurde aber an diesem Tage nicht abgeschleppt. Das geschah dann allerdings am Folgetag, an dem der Kläger morgens sein Fahrzeug... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.07.2008
- VG 11 A 320.08 -
Falschparken unter Beobachtung von Polizisten schützt nicht vor Umsetzung
Schlechte Karten für Falschparker vor Botschaft
Wer seinen PKW in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Fahrzeughalters abgewiesen, der vom Polizeipräsidenten zur Zahlung einer Umsetzungsgebühr in Höhe von 188,- Euro herangezogen worden war.
Der Kläger hatte sein Auto in den Morgenstunden des 13. Oktober 2007 in der Dorotheenstraße in Berlin-Mitte vor der US-Botschaft im absoluten Haltverbot geparkt, um am Deutschland-Pokal im Skat im nahegelegenen Hotel Maritim teilzunehmen. Er war dabei eigenen Angaben zufolge von Polizeibeamten beobachtet worden, ohne dass diese ihn auf das Verbot hingewiesen hatten. Die gegen Mittag... Lesen Sie mehr