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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2013
- VG 13 K 2.13 -
Wettbüros im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich rücksichtslos
Betrieb eines Wettbüros widerspricht den Eigenarten eines Wohngebiets
Die Einrichtung eines Wettbüros bzw. einer Wettannahmestelle im allgemeinen Wohngebiet stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls vermittelt Sportwetten. Er ist Mieter von 93 qm großen Geschäftsräumen in Berlin-Steglitz, in denen früher ein Backshop betrieben wurde. Sein Vorhaben, dort ein
Kläger verneint unzumutbare Störungen der Nachbarschaft durch sein Wettbüro
Mit seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, im allgemeinen
Nutzung der Geschäftsräume verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Im allgemeinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Ladenlokal eines Wohnhauses darf nicht als Wettbüro genutzt werden
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.04.2012
[Aktenzeichen: 482 C 24227/11 WEG]) - Verbot von Wettbüros für allgemeine Sportwetten ohne erforderliche Baugenehmigung zulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.02.2011
[Aktenzeichen: 3 L 60/11.NW (Beschluss vom 03.02.2011) und 3 L 59/11.NW])
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Dokument-Nr. 17611
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