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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.07.2016
- VG 13 L 149.16 -
Geplante Asylunterkunft in Alt-Glienicke darf weiter gebaut werden
Vorhaben verstößt nicht gegen Gebot der Rücksichtnahme
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine in Berlin Treptow-Köpenick geplante Asylunterkunft vorerst weiter gebaut werden kann.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer verschiedener Grundstücke, die an ein etwa vier Hektar großes Grundstück in
Beeinträchtigungen durch eine längstens für drei Jahre geplante Unterkunft für Flüchtlinge sind hinzunehmen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den gegen das Vorhaben gerichteten Eilantrag zurück. Zwar könnten sich Grundstückseigentümer in einem festgesetzten oder einem "faktischen" Baugebiet grundsätzlich gegen Vorhaben wehren, die hinsichtlich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Eilanträge gegen Flüchtlingsunterkünfte in Hochdorf erfolglos
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.08.2015
[Aktenzeichen: 2 K 3951/15]) - Flüchtlingsunterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hannover-Bemerode vorerst zulässig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.03.2016
[Aktenzeichen: 4 B 1447/16]) - Flüchtlingsunterkunft in Köln-Rondorf darf gebaut werden
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.09.2015
[Aktenzeichen: 2 L 2072/15])
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Dokument-Nr. 22920
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