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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.09.2015
- 2 L 2072/15 -
Flüchtlingsunterkunft in Köln-Rondorf darf gebaut werden
Unzumutbare Lärmimmissionen nicht zu erwarten
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag mehrerer Anwohner gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Streitfall machten mehrere Anwohner (Antragsteller) geltend, dass der Bau einer Unterkunft für ca. 150 Flüchtlinge am Merlinweg in Köln-Rondorf gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Es sei mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen, die ihnen im reinen Wohngebiet nicht zumutbar seien.
Geplante Flüchtlingsunterkunft liegt nicht in reinem Wohngebiet
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die geplante Flüchtlingsunterkunft nicht in einem reinen Wohngebiet liege. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch darauf, dass auch die an das reine Wohngebiet angrenzende Fläche nicht mit einer Flüchtlingsunterkunft bebaut werde. Denn der Anspruch auf Gebietserhaltung beziehe sich nur auf das Wohngebiet selbst. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass die geplante Unterkunft für die Grundstücke der Antragsteller unzumutbare Lärmimmissionen mit sich bringen werde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 21567
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