Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2014
- VG 14 K 85.14 -
Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen nicht per Losverfahren vergeben werden
Schulplatzvergabe rechtswidrig
Übersteigt an einer allgemeinen Schule die Nachfrage die Anzahl der vorhandenen Plätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, darf die Auswahl nicht durch das Los getroffen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine
Schulverwaltung missachtet Vorgaben des Schulgesetzes
Mit ihrer dagegen beim Verwaltungsgericht Berlin erhobenen Klage war die Klägerin erfolgreich. Die Auswahlentscheidung durch das Los sei rechtswidrig. Die Schulverwaltung habe die Vorgaben des Schulgesetzes nicht beachtet. Eine
Erstwunschschule muss Schülerin aufnehmen
Die Erstwunschschule müsse die Klägerin zusätzlich aufnehmen. Denn mit Rücksicht auf den Vertrauensschutz der bereits ausgewählten 16 Kinder könne das gesetzliche Auswahlverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18563
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18563
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.