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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.10.2022
- VG 14 L 1235/22 -
Eigentümerin muss Ratten auf Grundstück bekämpfen
Pflicht zur Bekämpfung von Ratten setzt kein Verschulden voraus
Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt, ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Reinickendorf. Im Sommer wurde dem Gesundheitsamt ein Rattenbefall auf dem Grundstück gemeldet. Die
Pflicht zur Bekämpfung von Ratten setzt kein Verschulden voraus
Das Gericht lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag der Grundstückseigentümerin ab. Es folgte dem Einwand der Grundstückseigentümerin, sie habe keine Ratten gesichtet, nicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 32297
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