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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.12.2013
- VG 21 K 375.12 -
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlischt nach freiwilliger Annahme eines neuen Passes durch Botschaft des Heimatlandes
La-Belle-Attentäter verliert Flüchtlingsstatus
Lässt sich ein als Flüchtling anerkannter Ausländer von der Botschaft seines Heimatlandes einen neuen Pass ausstellen, verliert er regelmäßig seinen Flüchtlingsstatus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Der 57 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Libyer. Gegen ihn wurde in den 80iger Jahren wegen Mordes und geheimdienstlicher Agententätigkeit ermittelt. Außerdem verurteilte ihn das Landgericht Berlin im Jahr 2004 als einen der Attentäter des Attentats vom April 1986 auf die Diskothek "La-Belle" wegen Beihilfe zum dreifachen Mord und 104-fachen versuchten Mord sowie zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Im Jahr 2008 wurde der Kläger aus der Haft entlassen und von der Asylbehörde wegen der Hintergründe des "La-Belle"-Attentats als Flüchtling anerkannt. Als er 2011 zur Verlängerung seines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorsprach, legte er einen von der Botschaft in Berlin neu ausgestellten libyschen
Sicherung eines diplomatischen Schutzes durch den Verfolgerstaat führt zum Verlust der Flüchtlingseigenschaft
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.02.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07]) - Flüchtlingsanerkennung wegen exilpolitischer Aktivitäten im Folgeverfahren nicht möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.09.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 25.08 und 10 C 26.08])
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Dokument-Nr. 17417
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