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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2015
- VG 23 K 180.14 -
Prostituierte kann Pseudonym nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen
Für Eintragung eines Künstlernamens erforderlicher allgemeiner Bekanntheitsgrad nicht erreicht
Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Eintragung eines Berufsnamens bzw. eines Pseudonym nach dem Gesetz nicht vorgesehen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die begehrte Eintragung. Als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Jahrgang: 2015, Seite: 811 NJW 2015, 811
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Dokument-Nr. 20518
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