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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aliasname“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.12.2020
- 18 U 2822/19 Pre -
Kein Recht auf Pseudonym bei Facebook
Facebook-Nutzer muss echten Namen angeben
Die in den Vertragsbestimmungen von Facebook enthaltene Pflicht zur Angabe des echten Namens steht nicht im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 TMG, wonach eine anonyme oder pseudonyme Nutzung grundsätzlich ermöglicht werden müsse. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall vertrat ein Facebook-Nutzer die Meinung, dass ihm eine Nutzung der Plattform unter einem Pseudonym ermöglicht werden müsse und erhob im Jahr 2018 eine entsprechende Klage vor dem Landgericht Traunstein. Facebook sah dies anders und verwies auf ihre Vertragsbestimmungen, wonach die Pflicht zur Angabe des echten Namens bestand. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Nunmehr musste das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz eine Entscheidung treffen.Das Oberlandesgericht München entschied, dass Facebook nicht verpflichtet sei, ihren Vertragspartners die Nutzung der Plattform unter einem... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 30.06.2016
- 5 Bs 40/16 -
Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst bestehen
Eingriffsbefugnis des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gegenüber Facebook Ireland Limited noch unklar
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Datenschutzbeauftragter) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. März 2016 zurückgewiesen. Damit bleibt es vorerst dabei, dass die Anordnung des Datenschutzbeauftragten zur Nutzung von Facebook unter einem Pseudonym nicht vollzogen werden darf.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Facebook ein unter einem Pseudonym geführtes Konto einer Nutzerin gesperrt hatte, hat der Datenschutzbeauftragte die Beschwerde der Facebook-Nutzerin zum Anlass genommen, Facebook zu verpflichten, der Betroffenen die Nutzung ihres Facebook-Kontos unter ihrem Pseudonym zu ermöglichen. Die Verpflichtung ist gegenüber der Facebook... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 04.03.2016
- 15 E 4482/15 -
Facebook darf Klarnamen zur Führung eines Facebook-Kontos verlangen
Deutsches Recht findet für streitige Datenverarbeitung keine Anwendung
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Damit bleibt es Facebook vorerst weiterhin gestattet, von seinen Nutzern die Verwendung eines Klarnamens zur Führung eines Facebook-Kontos zu verlangen.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Facebook ein unter einem Pseudonym geführtes Konto einer Nutzerin gesperrt hatte, hatte der Datenschutzbeauftragte die Beschwerde der Facebook-Nutzerin zum Anlass genommen, Facebook zu verpflichten, der Betroffenen die Nutzung ihres Facebook-Kontos unter ihrem Pseudonym zu ermöglichen. Die Verpflichtung ist gegenüber der Facebook... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2015
- VG 23 K 180.14 -
Prostituierte kann Pseudonym nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen
Für Eintragung eines Künstlernamens erforderlicher allgemeiner Bekanntheitsgrad nicht erreicht
Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Prostituierte, die einen Escortservice betreibt. Zugleich engagiert sie sich öffentlich für die Rechte von Prostituierten. In der Öffentlichkeit tritt sie jeweils unter einem Pseudonym auf. Ihren an das Bezirksamt Pankow von Berlin gerichteten Antrag auf Eintragung dieses Namens als Künstlernamen in ihren Personalausweis lehnte die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013
- I-20 U 67/12 -
Michael Wendler darf Bezeichnung "Der Wendler" nicht ohne klarstellenden Zusatz verwenden
Namensvetter Frank Wendler zur Löschung der Wortmarke "Der Wendler" verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler auftretende Schlagersänger die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen den Sänger Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke "Der Wendler" auf sich angemeldet hat.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.04.2013
- 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13 -
Facebook darf vorerst weiterhin Konten von Nutzern ohne "Klarnamen" sperren
OVG Schleswig weist Beschwerden des ULD im Facebook-Klarnamenstreit zurück
Das soziale Netzwerk Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung der Klagen von Facebook gegen die entsprechenden Anordnungen des ULD vom Dezember 2012.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Facebook verlangt von seinen Nutzern bei der Registrierung die Angabe ihrer wahren Daten und sperrt die Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben haben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht Facebook USA und Facebook Irland aufgegeben,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 14.02.2013
- 8 B 60/12 und 8 B 61/12 -
Pseudonym statt Klarname: Facebook muss gesperrte Nutzer-Konten nicht wieder freigeben
Datenschutzzentrum stützt sich bei Anordnung zur Entsperrung und Androhung von Zwangsgeld zu Unrecht auf deutsches Datenschutzrecht
Facebook USA und die europäische Niederlassung Facebook Irland sind nicht verpflichtet, Nutzerkonten, die wegen der Verwendung von Pseudonymen statt Klarnamen von Facebook gesperrt wurde, wieder freizugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht und erklärte die auf das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz gestützten Bescheide zur Entsperrung der Nutzerkonten für rechtswidrig, da sich das Datenschutzzentrum bei der Anordnung zur Entsperrung und der Androhung von Zwangsgeld bei Zuwiderhandlungen zu Unrecht auf deutsches Datenschutzrecht gestützt hat.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte Facebook USA und die europäische Niederlassung Facebook Irland die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen zwei Bescheide des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein. Facebook verlangt von seinen Nutzern, dass sie bei ihrer Registrierung ihre wahren Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse,... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2012
- 608 KLs 5/10 -
"Drehbuch-Affäre:" Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt
Heinze war als Redaktionsleitern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Amtsträgerin im Sinne des Strafrechts (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB)
Die Angeklagte Doris Heinze, frühere NDR-Fernsehspielchefin, wurde wegen Bestechlichkeit in 5 Fällen und Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Mitangeklagte R.-K. wurde wegen Bestechung in 4 Fällen zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 7,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Der Mitangeklagte S. wurde wegen Beihilfe zu Bestechlichkeit in 2 Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 18,- Euro verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
In dem zugrunde liegenden Fall sah das Landgericht Hamburg als erwiesen an, dass die Angeklagten Doris Heinze und R.-K. in den Jahren 2003 – 2009 in mehreren Fällen vereinbarten, dass die Angeklagte R.-K. als Geschäftsführerin der Fa. A. Drehbücher beauftragte oder ankaufte, die die Angeklagte Doris Heinze oder der Angeklagte S. unter Pseudonymen verfasst hatten. Im Gegenzug versprach... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 06.03.2007
- 27 O 1063/06 -
Zeitungsverlag darf über den Comedian "Atze Schröder" nur unter seinem Pseudonym berichten
Ein Zeitungsverlag darf nicht den bürgerlichen (wahren) Namen des Komikers Atze Schröder preisgeben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Künstler tritt ausschließlich unter seinem Künstlernamen auf. Eine Enttarnung müsse er nicht hinnehmen, so das Gericht.
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen "Atze Schröder" auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian untersagt.Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.08.2006
- 1 BvR 2047/03 -
Bundesverfassungsgericht bestätigt Stufenverhältnis von Namensrecht und Pseudonym beim Domainnamen
Prioritätsprinzip muss nicht angewendet werden
Der Bundesgerichtshof hatte zum Streit um die Domain "maxem.de" eine viel beachtete Entscheidung getroffen. Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26.06.2003, I ZR 296/00) hatte entschieden, dass der Träger eines bürgerlichen Namens (hier: "Maxem") gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz verwendet, beanspruchen kann, dass dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt. Hiergegen hatte der vor dem Bundesgerichtshof unterlegene Beklagte (hier: Beschwerdeführer),... Lesen Sie mehr
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