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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2012
- VG 23 L 283.12 -
Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter
Leihmutterschaftsverbot in Deutschland: Deutsche werden rechtlich nicht als Eltern des Kindes angesehen
Ein in der Ukraine von einer ukrainischen Leihmutter geborenes Kind hat auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es genetisch von deutschen Staatsangehörigen abstammt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein im März 2012 in der Ukraine geborenes Kind, hatte bei der Deutschen
Mutter eines Kindes ist grundsätzlich die Frau, die das Kind geboren hat – nicht die genetische Mutter
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Rechtsansicht im Eilverfahren. Ein deutscher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 738 FamRZ 2013, 738
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Dokument-Nr. 14128
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